Bei der Veröffentlichung von WWW-Seiten ist dem Datenschutz ein angemessener Stellenwert einzuräumen. Vor der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, z.B. Namen, Adressen, Geburtsdaten, auf einer WWW-Seite muss das Einverständnis der Betroffenen eingeholt werden.

Handelt es sich dabei um Kinder, ist das Einverständnis der Eltern einzuholen. Ausnahmen hiervon gelten nur, wenn es sich bei den veröffentlichten Daten um Informationen handelt, die über andere Quellen jedermann öffentlich zugänglich sind (wenn z.B. die Namen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Ausflugs bereits in Zeitungsartikeln veröffentlicht wurden) oder diese Daten so anonymisiert sind, dass ein Rückschluss auf die jeweiligen Personen nicht mehr möglich ist. Grundlage für den Umgang mit Daten auch im Online-Bereich ist das Bundesdatenschutzgesetz.

Weitere Vorschriften finden sich darüber hinaus im Teledienstedatenschutzgesetz und in der Teledienstedatenschutzverordnung. Hier ist aber in erster Linie geregelt, wie der Anbieter von Informations- und Telediensten mit den Daten seiner Kunden umzugehen hat.

Beim Versenden von E-Mails sollte berücksichtigt werden, dass es sich bei diesen Nachrichten um unverschlüsselte Texte handelt. Falls sensible, personenbezogene Daten mit E-Mail verschickt werden, sollten Sie daher unter Umständen den Einsatz eines Verschlüsselungsprogramms erwägen (vgl. auch Kapitel 10).

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