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Strahlenschutz

Strahlenschutz an Schulen in Baden-Württemberg

Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin einer Hauptschule, einer Realschule, eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit den Bildungsgängen Hauptschule, Realschule und/oder Gymnasium, eines allgemein bildenden Gymnasiums oder einer beruflichen Schule ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutz- und die Röntgenverordnung eingehalten werden, wenn an der Schule für Unterrichtszwecke radioaktive Stoffe und Präparate bereitgehalten werden. Für die Wahrnehmung der diesbezüglichen fachlichen Aufgaben kann ein schulischer Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden.

Erwerb der erforderlichen Fachkunde, Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten

Zum schulischen Strahlenschutzbeauftragten kann bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde nachweist. Der Fachkundenachweis wird auf Antrag vom Regierungspräsidium auf Basis der erfolgreichen Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung erstellt. Lehrkräfte des Landes Baden-Württemberg können diese Fachkunde im Rahmen einer amtlichen Fortbildung an der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen erwerben. Die Landesakademie bietet bedarfsorientiert Kurse mit dem Titel "Bestellung zum schulischen Strahlenschutzbeauftragten - Erwerb der erforderlichen Fachkunde" an. Weitere Informationen zu diesen Fortbildungen finden Sie in der Datenbank für Akademiefortbildungen unter dem Stichwort Strahlenschutz.

Aktualisierungsfortbildung für Strahlenschutzbeauftragte

Lehrkräfte, die zum schulischen Strahlenschutzbeauftragten bestellt sind, müssen ihr Wissen alle fünf Jahre aktualisieren und dazu eine eintägige Aktualisierungsfortbildung besuchen. Diese Fortbildungen werden von den Referaten 77 der Regierungspräsiedien im Rahmen der regionalen Lehrkräftefortbildung angeboten. Detaillierte Informationen zu den ausgeschriebenen Kursen finden Sie auf den Internetseiten der Abteilungen 7 der vier Regierungspräsidien bzw. im Internet in der Rubrik „Regionale Fortbildungsangebote der Regierungspräsidien und Schulämter“ und dem Stichwort „Strahlenschutz“ auf nachfolgender Internetseite:

http://www.rpka.ka.schule-bw.de/lfb/

Materialien zur Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Weitere Informationen zur Strahlenschutz- und zur Röntgenverordnung, zu den Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten sowie Details zur Bestellung eines schulischen Strahlenschutzbeauftragten finden Sie unter

http://www.ls-bw.de