Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Fachberatung GHWRGS

Rolle und Aufgaben von Fachberaterinnen und Fachberatern (GHWRGS) in der Fortbildung und Beratung von Schulen

Rolle:

Fachberaterinnen und Fachberater sind besondere Schulaufsichtsbeamte im Sinne von § 37 Schulgesetz. Sie sind Teil der Schulaufsicht und unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie können auch für schulartübergreifende und Schulverwaltungsbezirke übergreifende Aufgaben bestellt werden. Im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben handeln sie selbstständig und eigenverantwortlich (Verwaltungsvorschrift vom 4. August 2006; Az.: 31-6401.50/41).

Die Rolle der Fachberaterinnen und Fachberater orientiert sich

  • an der Verwaltungsvorschrift "Fachberater" vom 4. August 2006,
  • an den Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung (Verwaltungsvorschrift vom 24. Mai 2006),
  • am aktuellen Qualitätskonzept Baden-Württembergs (auf dem LBS
    http://www.schule-bw.de/entwicklung/qualieval )

Aufgaben:

Die Schulaufsichtsbehörden legen im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Einsatz der ihnen zugeordneten Fachberaterinnen und Fachberatern fest. Über die Einsatzplanung und Koordinierung an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- Gemeinschafts- und Sonderschulen entscheiden die Staatlichen Schulämter (Fortbildungsschulrätin/-schulrat).

Zentrale Aufgabenfelder der Fachberaterinnen und Fachberater sind:

  1. Beratung von Einzelpersonen, Teams, Fachschaften, Lehrerkollegien, Schulaufsicht mit Blick auf die im Orientierungsrahmen zur Schulqualität definierten Faktoren und Qualitätsbereiche

Im Faktor Prozesse sind die Qualitätsbereiche

    • I Unterricht,

    • II Professionalität der Lehrkräfte,

    • V Inner- und außerschulische Partnerschaften

von besonderer Bedeutung.

Im Faktor Ergebnisse und Wirkungen sind dies schwerpunktmäßig

    • die fachlichen und überfachlichen Lernergebnisse.

Der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

  1. Multiplikation der thematischen Schwerpunktsetzung des KM und bildungspolitischer Neuerungen

  2. Die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen u.a. Durchführung von Päd. Tagen und Begleitung von Schulen im Rahmen der beschriebenen Prozesse und Qualitätsbereiche.

Die Fachberaterinnen und Fachberater dokumentieren ihre Tätigkeit gegenüber der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Sie verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem/der jeweiligen Fortbildungsschulrat/-schulrätin, zur persönlichen Weiterqualifizierung, zur Orientierung an bildungspolitischen Neuerungen und zur Beobachtung der aktuellen fachdidaktischen Diskussion.