Recht am eigenen Bild, Urheberrechte
Rechteinhaber An einem Bild haben mehrere verschiedene Personen ein Recht , das gesetzlich geschützt ist:
Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist ein Grundrecht, das jedem Menschen zugestanden wird. Da das eigene Bild Teil der eigenen Persönlichkeit ist, darf man selbst bestimmen, was mit Abbildungen der eigenen Person geschehen darf. |
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Wie jedes Recht kann auch dieses eingeschränkt werden. So können sich zum Beispiel Personen der Zeitgeschichte (Regierungschefs, Popstars etc.) oder Teilnehmer
an Ereignissen der Zeitgeschichte nicht darauf berufen, sondern müssen Abbildungen von sich ertragen. Beide Begriffe sind natürlich sehr abstrakt und können daher
zu unterschiedlichen Interpretationen führen.
Doch auch für normale Personen gibt es Einschränkungen. So gilt dieses Recht nicht, wenn man auf dem Bild nicht eindeutig identifizierbar ist. Auch wenn man als Person auf dem Foto nur Beiwerk, etwa im Zusammenhang mit der Abbildung eines bedeutenden Bauwerks oder einer Landschaft, darstellt, greift das Recht am eigenen Bild nicht. Darüber gilt auch bei Fotografien die Freiheit der Kunst: wenn der vordringliche Zweck des Fotos ein künstlerischer ist, kann sich der Abgebildete ebenfalls nicht wehren. Schließlich gilt das Recht am eigenen Bild auch nicht bei größeren Versammlungen oder Aufzügen. Hier wäre der Aufwand für den Fotografen auch zu groß und nicht mehr zu vertreten, den er treiben müsste, um alle Abgebildeten nach ihrer Einwilligung zu fragen. |
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