Urheberrecht
Der Fotograf als Urheber darf über sein Werk
frei verfügen, solange er seine Rechte nicht
anderweitig abgetreten hat. Er darf es also
zum Beispiel:
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vernichten
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veröffentlichen
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die Rechte am Bild verkaufen
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sein Bild anderweitig lizenzieren
Kommerzielle Rechteverwerter
Bei kommerziellen Rechteverwertern zahlt
der Interessent an einem Foto eine Gebühr,
um das Bild nutzen zu dürfen. Es wird damit
nicht das Bild selbst gekauft, sondern nur die
Erlaubnis der genau definierten Nutzung. Vergleichbar ist dies mit den Lizenzverträgen für
Software: Auch diese kauft man nicht mehr im
engeren Sinne, sondern erwirbt nur das Nutzungsrecht.
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