Unterrichtliche Voraussetzungen
Im Unterricht wurden folgende Kompetenzen gefördert:
I. Methodenkompetenz
- Lesekompetenz von Texten durch unterschiedliche Verfahren
- Lesekompetenz von Diagrammen und Schaubildern durch unter- schiedliche Verfahren
- Analysekompetenz von Karikaturen
II. Sachkompetenz
- Kenntnisse über die Gewalten und Gewaltenkontrolle in der europäischen Union
- Kenntnis der Kategorien Effizienz und Legitimität
III. Urteilskompetenz
- Urteilsfähigkeit über den Zusammenhang von Kontrollfunktionen und deren Wirksamkeit in den Organen der Europäischen Union
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Fähigkeit seine eigene Urteilsfähigkeit zu reflektieren in Hinblick auf
- die Plausibilität der Sachurteile
- den Standort und die politische Gebundenheit eigener Urteile sowie deren möglichen Modifikation
Weiter mit Bildungsstandards und Bündelungsansatz