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Formular Unternehmen

(Kopfbogen der Schule)


Praxiserfahrungen in und mit der Arbeitswelt


Informationsbrief zum Praktikum für die Praktikumsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,    
um Jugendlichen zu ermöglichen, im Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf eine qualifizierte und für sie passende Entscheidung treffen zu können, ist es wichtig, dass sie ein breites Spektrum an Berufen kennenlernen und vor allem erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Zur Förderung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler und für ihre erfolgreiche Vorbereitung auf das Berufs- und Arbeitsleben sind die Schulen auf die Unterstützung von Kooperationspartnern wie Ihnen angewiesen. Ein ganz wesentlicher Bestandteil der beruflichen Orientierung stellen Praxiserfahrungen in und mit der Arbeitswelt dar. Vor allem Praktika geben den Schülerinnen und Schülern einen realistischen Einblick in die Arbeitswelt und ermöglichen ihnen, die vielfältigen Tätigkeiten und Anforderungen im jeweiligen Berufs- beziehungsweise Studienfeld kennen zu lernen und mit ihren Interessen und Potenzialen zu vergleichen.
Sie erhalten dieses Schreiben im Zusammenhang mit der Bewerbung einer Schülerin oder eines Schülers unserer Schule um eine Praktikumsstelle im Zeitraum    

vom   __________________________   bis __________________________ .    

 

Wir möchten Ihnen auf diesem Weg wichtige Hinweise für die Durchführung von Praktika im Rahmen der beruflichen Orientierung geben:

  • Mit dem Praktikum sollen die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die Arbeitswelt erhalten, der ihnen bei der Wahl eines geeigneten Ausbildungsberufes beziehungsweise Studienfeldes hilft. Es sollte durch das Praktikum ermöglicht werden, die grundlegenden Tätigkeiten, Aufgaben und Anforderungen des entsprechenden Berufs- beziehungsweise Studienfeldes kennenzulernen und durch die praktische Auseinandersetzung und Mitarbeit Erfahrungen zu machen, die ihre berufliche Orientierung unterstützt.  
  • Es ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des § 22 JArbSchG oder sonstigen Tätigkeiten, die mit einer nicht nur unerheblichen Gesundheitsgefahr verbunden sind (beispielsweise Tätigkeiten mit Sturzgefahr aus großer Höhe, mit Verschüttungs- oder Erstickungsgefahren), beschäftigt werden. Soweit erforderlich ist für die einzelne Schülerin beziehungsweise den Schüler eine Belehrung gemäß §§ 35, 43 Infektionsschutzgesetz sicherzustellen.
  • Für die Betreuung des Praktikums wird von der Schule eine verantwortliche Lehrkraft benannt, die Kontakt mit Ihnen aufnehmen wird und während des Praktikums von Ihnen und den Schülerinnen und Schülern kontaktiert werden kann. Die Lehrkraft wird die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit auch vor Ort besuchen. Die Ihnen zur Durchführung des Praktikums übermittelten personenbezogenen Daten der Schülerin bzw. des Schülers dürfen nur zur Erfüllung dieser Aufgabe verarbeitet werden und sind vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen nach der Zweckerfüllung zu löschen oder zu vernichten.
  • Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung. Um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten, ist von Ihnen eine verantwortliche Person zu benennen (Praktikumsbetreuerin beziehungsweise Praktikumsbetreuer), die die Erfüllung der betrieblichen Aufsichtspflicht im Rahmen des Praktikums gewährleistet. Diese Person nimmt dabei zugleich auch die schulische Aufsichtspflicht wahr, da diese durch die verantwortliche Lehrkraft aufgrund der besonderen Verhältnisse nicht ausgeübt werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die bei Ihnen ein schulisch genehmigtes Praktikum ableisten, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Falle eines Gesundheitsschadens übernimmt der Versicherungsträger die Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Erziehungsberechtigten werden vor Beginn des Praktikums von unserer Schule informiert, dass eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, die das Risiko möglicher Haftpflichtschäden während des Praktikums übernimmt.
  • Die Schülerin beziehungsweise der Schüler hat Ihnen während des Praktikums Erkrankungen und Versäumnisse umgehend zu melden.
  • Wenn Ihre Einrichtung einen Betriebs- und Personalrat, eine Jugend- und Ausbildungsvertretung oder gegebenenfalls eine sonstige Mitarbeitervertretung hat, sollte deren Mitwirkungsmöglichkeiten geprüft werden.
  • Eine Vergütung schulisch genehmigter Praktika ist nicht statthaft. Eine Aufwandsentschädigung in geringer Höhe, insbesondere zur Deckung erforderlicher Fahrt- oder Reisekosten, ist zulässig.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule die Aufgabe, ihre Erfahrungen im Praktikum in geeigneter Weise zu dokumentieren und auszuwerten.    
  • Für Ihre Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler bei ihrer beruflichen Orientierung und für Ihr Engagement für unsere Schule bedanken wir uns. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum

 

Schulleiterin / Schulleiter

 

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