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Datenschutzprinzipien

Um bei der Erstellung von Datenbanken keine Datenschutzrechte zu verletzen, sollte man beim Speichern von Daten diese drei Prinzipien unbedingt beachten:

  • Datensparsamkeit:
    Es soll nur gespeichert werden, was wirklich erforderlich ist; keine unnötigen Daten.
  • Zweckbindung:
    Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden.
  • Informationelle Selbstbestimmung:
    Die Person muss einwilligen; sie muss informiert werden, was mit den Daten passiert; sie muss Daten berichtigen und löschen (lassen) können.

 

 

Hintergrundinformationen: Herunterladen [odt][296 KB]

 

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