Datenschutzprinzipien
Um bei der Erstellung von Datenbanken keine Datenschutzrechte zu verletzen, sollte man beim Speichern von Daten diese drei Prinzipien unbedingt beachten:
- Datensparsamkeit:
Es soll nur gespeichert werden, was wirklich erforderlich ist; keine unnötigen Daten. - Zweckbindung:
Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. - Informationelle Selbstbestimmung:
Die Person muss einwilligen; sie muss informiert werden, was mit den Daten passiert; sie muss Daten berichtigen und löschen (lassen) können.
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