Bereich Technik
Handreichung zu Sicherheitsfragen
im NwT-Unterricht
Gemäß Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht
GUV-SI 8070
Stand November 2009
Die Sicherheitsaspekte im naturwissenschaftlichen Bereich sind in einer gesonderten Handreichung formuliert.
Im Unterricht im Fach NwT kommt technischen Aufgaben und Problemstellungen besondere Bedeutung zu. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sollen praktische technische Arbeiten durchführen. Die Lehrkräfte in NwT sollten deshalb in Sicherheitsfragen für den Technikunterricht, in den Gebrauch der Werkzeuge und Maschinen und den Umgang mit Werkstoffen eingewiesen werden.
An der Schule obliegt es der Schulleitung sicherzustellen, dass die Sicherheit im Unterricht gewährleistet wird. Um die Schulleitungen und die beteiligten Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen, hat die pädagogische Arbeitsgruppe NwT des Kultusministeriums eine Handreichung zur Einweisung der ggf. "fachfremd" unterrichtender Lehrkräfte erstellt. Die Handreichung fasst Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung, der KMK (Kultusministerkonferenz) und des Landesinstituts für Schulentwicklung (LS) zusammen.
Nach Anfrage bei den NwT-Fachreferenten der Regierungspräsidien können durch speziell ausgebildete Multiplikatoren folgende Einweisungen durchgeführt werden.
- Sicherheitsfortbildung für alle NwT - Lehrkräfte : Mit dieser Ausbildung erhalten die Lehrkräfte die Erlaubnis Schüler in den Gebrauch von Werkzeug und zugelassenen Maschinen einzuweisen.
- Einweisung in Sägemaschinen für NwT - Lehrkräfte: Mit dieser Ausbildung wird ausgewählten Lehrkräften die Erlaubnis zur Arbeit mit Band- bzw. Kreissäge erteilt. Eine Lehrerlaubnis zur Einweisung in diese Maschinen wird damit nicht erteilt.
Diese Handreichung kann die Richtlinien der Unfallkasse Baden-Württemberg und des Ministeriums für Jugend und Kultus und Sport nicht ersetzen.
Handlungs- bereiche
|
Inhalte/Übungen
|
Richtlinien
|
Sicherheitsbestimmungen für Werkräume
|
||
Werkraum |
Abstände, Notaus-, FI-Schutzschalter, Bodenbeläge, Brüstungshöhen, Beleuchtung, Lüftung, Stäube, Entsorgungsfragen, Fluchtwege, Erste Hilfe |
GUV SI-8070 III-5.2 S. 142 |
Maschinenraum 1) |
Zugangsfragen, Sicherheitszonen, Schutzschalter, Größe, bauliche Anforderungen |
Siehe LS Heft NwT 2 |
Werkzeuge |
||
Umgang mit Werkzeugen |
Praxis- und Sicherheitshinweise |
Siehe LS Heft NwT 2 |
Weichlöten |
Lötgeräte, Lötzinn, Einsatz-
|
s.o. |
Ordnungssysteme |
Beschaffungs- und Praxistipps zur Sicherheit |
s.o. |
Handmaschinen |
||
Handbohrmaschinen und Akkuschrauber, Handstichsäge, Dekupiersäge |
Einsatzbeschränkungen,
Werkzeugwechsel, Handhabung und Sicherheitsempfehlungen, Praxistipps am
Beispiel Aufbewahrungs-
|
LS-Handreichung „Umgang
mit Maschinen“
|
Stationäre Maschinen |
||
Kapp- und Gehrungssäge, Ständerbohr- maschine, Format-Kreissäge 2) |
Einsatzbeschränkungen,
Werkzeugwechsel, Handhabung und Sicherheitsempfehlungen, Praxistipps am
Beispiel Aufbewahrung-
|
LS-Handreichung „Umgang mit Maschinen“ GUV SI-8070/I-10, S. 53; II-5, S. 70; |
Koordinatentisch 3) |
Werkzeuge (Durchmesser, Material), Entstaubung, Notausschalter, Fräserwechsel, Bearbeitungseinheit, Schutzhaube |
LS-Handreichung
„Empfehlungen
zum Einsatz von Fräseinricht-
|
Werkstoffe |
||
Holz |
Auswahl, keine Harthölzer verwenden |
|
Metalle |
Auswahl, Einsatzbeschrän-
|
|
Kunststoffe |
Auswahl, Zersetzungs-
|
GUV SI_8070, II-5,
|
Klebstoffe |
Auswahl, sicherer Umgang |
GUV SI_8070, II-7.3,
|
Farben, Lacke |
auf Wasserbasis |
GUV SI_8070, II-7.3,
|
1 ) Ein Maschinenraum ist für den NwT-Unterricht nicht unbedingt nötig. Eine Sicherheits-Einweisung erfolgt nur bei Bedarf.
2) Eine Formatkreissäge ist für den NwT-Unterricht nicht unbedingt nötig. Eine Sicherheits-Einweisung erfolgt nur bei Bedarf.
3) Ein Koordinatentisch ist für den NwT-Unterricht sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. Eine Sicherheits-Einweisung erfolgt nur bei Bedarf.