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Umgang

ZPG 11/12 – Geschichte: Zum Umgang mit den Begriffen im Bildungsplan der Kursstufe

Der Bildungsplan Geschichte enthält für die Kursstufe eine enorme Anzahl an Begriffen, die Schülerinnen und Schüler „beherrschen und sachgerecht sowie problemorientiert verwenden“ (S. 9, Leitgedanken) sollen. Einige Standards sind mit mehr als zehn Begriffen, manche sogar mit mehr als 15, in einem Fall mit mehr als 20 Begriffen (3.4.4 [7]) versehen. Insgesamt ergibt sich für den zweistündigen Kurs eine Anzahl von über 200, für den fünfstündigen Kurs von über 300 Begriffen.

Um die Anzahl der Begriffe bewältigbar zu machen, wird in den Leitgedanken betont, dass die Begriffe der Konkretisierung der Teilkompetenzen dienen. Durch die exakte Nennung der Begriffe und zugleich der Nichtnennung anderer möglicher Begriffe soll eine konkrete Einschränkung der Teilkompetenz ermöglicht werden. Es wird zudem eine „Hierarchisierung“ der Begriffe vorgenommen, terminologisch als „allgemeine Begriffe“ vor einem Doppelpunkt und „Unterbegriffen“ nach einem Doppelpunkt sowie durch „Begriffsgruppen“.

Der Umgang mit Begriffen wird in der Fachdidaktik kontrovers diskutiert. Eine aktuelle fachdidaktische Veröffentlichung von Michael Sauer1 bietet folgende Erkenntnisse:

  • es gibt ein weites Spektrum im Umgang mit Begriffen im Geschichtsunterricht von schlichter Benennung bis zu Theoriebegriffen, hinter denen außerordentlich komplexe Konzepte stehen.
  • allein die Anzahl an Begriffen ist nur bedingt aussagekräftig. Die unterschiedliche Komplexität von Begriffen muss sich in Konsequenz auch im Umgang mit denselben, also in der konkreten Begriffsarbeit im Unterricht, niederschlagen.
  • Eine Unterscheidung ist möglich in „Lernbegriffe“, die ein nach Anforderungsniveaus gestuften Umgang erfordern (Begriffserwerb – Begriffsgebrauch – Begriffskritik) und „Arbeitsbegriffe“, die im Kontext eines einzelnen Themas wichtig sind, aber nicht dauerhaft verfügbar sein müssen.
  • die Entscheidung darüber, ob es sich bei einem Begriff um einen Lern- oder einen Arbeitsbegriff handelt, ist nicht nur schwierig, sondern auch subjektiv.

Die ZPG-Gruppe möchte nochmals ausdrücklich auf die grundsätzliche Unterscheidung in „allgemeine Begriffe“, die durch die vorgegebene Kennzeichnung vor Doppelpunkten stehenden Begriffe aufmerksam, die als „Lernbegriffe“ verstanden und in Gebrauch und kritischer Reflexion zur Verfügung stehen müssen, sowie auf die hinter dem Doppelpunkt stehenden Begriffe „Unterbegriffe“, die lediglich als Konkretisierung der allgemeinen Begriffe im Kontext des zugehörigen Standards zu verstehen sind, hinweisen.

Angesichts der Vielzahl der Begriffe im Kursstufenplan ist es zudem wichtig, sich aus didaktischer Perspektive zu entscheiden, in welcher Intensität die Begriffe der Konkretisierung der Teilkompetenzen dienen, d.h. ob sie zu beherrschen sind oder ob sie eher das thematische Pensum stichwortartig beschreiben und damit zugleich auch eingrenzen.

Fazit: Insgesamt bleibt der Umgang mit über 200 bzw. 300 Begriffen eine riesige Herausforderung, die fachdidaktisch sinnvoll in den Unterricht zu integrieren ist.

1 Sauer, Michael: Begriffslernen und Begriffsarbeit im Geschichtsunterricht, Frankfurt/M. 2019; Rezension zu dieser Veröffentlichung in: gfh 1 (2020), S. 137f.

 

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