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FAQs – Interpretation zur Pflichtlektüre mit Werkvergleich eAN

  1. Was gehört in die Einleitung und wie umfangreich soll sie sein?

    Die Einleitung kann kurz sein. Zwingend sind Hinweise auf Autor, Titel, Textsorte und Thema des zu interpretierenden Werkes; darüber hinaus können die Entstehungszeit sowie epochenspezifische Besonderheiten angesprochen werden, wenn sie für das Verständnis des Werkes von Bedeutung sind. Zusätzlich sollte ein Bezug zum Vergleichswerk und zum zentralen Aspekt des Außentextes hergestellt werden.

  2. Was muss in der Zusammenfassung der vorangegangenen Handlung erwähnt werden?

    Die Zusammenfassung muss sich auf das Wesentliche konzentrieren und darf keinesfalls zu einer detaillierten Inhaltsangabe oder gar Nacherzählung der Handlung werden. Ausgehend von einem kurzen Hinweis auf den Inhalt der vorgelegten Textstelle sollen – wie in der Aufgabenstellung verlangt - ausschließlich jene vorangegangenen Handlungselemente erwähnt werden, die relevant sind, um die Textstelle verstehen zu können. Die einzelnen Handlungselemente sollen, soweit möglich, miteinander verknüpft und nicht nur aufzählend aneinandergereiht sein. Zitate nicht zulässig.

  3. Was wird bei der Interpretation der Textstelle erwartet?

    Die Bewertung muss sich an der Definition des Begriffs aus dem offiziellen Operatorenkatalog orientieren: Demnach bedeutet Interpretieren auf der Grundlage einer Analyse im Ganzen oder aspektorientiert Sinnzusammenhänge erschließen und unter Einbeziehung der Wechselwirkung zwischen Inhalt, Form und Sprache zu einer schlüssigen (Gesamt-)Deutung gelangen. Dies bedeutet das Formulieren von Interpretationsthesen und deren Erläuterung anhand konkreter Textbelege. Deutlich werden muss daher auch die Struktur bzw. der Aufbau der vorgelegten Textstelle und die Bedeutung des Aufbaus.

  4. Ist im Rahmen der Interpretation eine Inhaltsangabe der Textstelle verlangt?

    Eine kurze Inhaltsangabe wird nicht ausdrücklich verlangt, sie sollte aber die Interpretation einleiten.

  5. Wie intensiv soll die Auseinandersetzung mit Sprache und Form sein?

    Im Rahmen der Analyse der sprachlichen und formalen Gestaltung geht es nicht darum, möglichst viele Aspekte aufzuzählen. Entscheidend ist die Fähigkeit, zentrale Gestaltungsaspekte und ausgewählte sprachliche Mittel darzustellen und funktional zu interpretieren.

  6. Muss der Inhalt des Außentextes zu Beginn der vergleichenden Betrachtung erläutert werden?

    Nein. Es empfiehlt sich jedoch, das eigene Verständnis des Außentextes darzulegen und zu erläutern.

  7. Wie soll die vergleichende Betrachtung mehrerer Werke auf der Grundlage eines Außentextes aufgebaut sein?

    Ob der Außentext im Zentrum der Vergleichsaufgabe steht oder beim Werkvergleich nur herangezogen wird, ist von der jeweiligen Aufgabenstellung, dem Außentext sowie der Beziehung zwischen beiden abhängig. Zu Beginn der vergleichenden Betrachtung kann das eigene Verständnis des Außentextes dargelegt und erläutert werden. Es bleibt dem Schüler/der Schülerin überlassen, ob - ausgehend von den Ergebnissen der vorangehenden Interpretation – die Werke hintereinander betrachtet werden oder ob die vergleichende Betrachtung aspektorientiert für die Werke im Wechsel erfolgt. Am Ende sollte bei beiden Vorgehensweisen eine abschließende Gesamtschau unter expliziter Berücksichtigung des Außentextes stehen.

  8. Was zeichnet einen guten Vergleich aus?

    Ein guter Vergleich bleibt nicht auf die vordergründige Handlungsebene beschränkt, sondern fächert die Vergleichsaspekte unter angemessener Berücksichtigung der geforderten Auseinandersetzung mit dem Außentext breit auf und stellt Beziehungen zwischen den Werken her, die über eine bloße Gegenüberstellung und Aneinanderreihung von einzelnen Teilaspekten hinausgehen.

  9. Wie ausführlich müssen die aufgestellten Behauptungen am Text belegt werden?

    Bei der Interpretation wird intensive Textarbeit mit detaillierten Textbelegen erwartet. Dagegen verlangt der Umfang der Vergleichsaufgabe eine Konzentration auf Wesentliches. Hier wird deshalb keine detaillierte Textarbeit erwartet, wohl aber eine Absicherung zentraler Ergebnisse, z. B. durch Handlungsverweise, und deren strukturierte Darstellungsweise. Eine Wiedergabe größerer Handlungselemente im Sinne einer Inhaltsangabe oder Nacherzählung ist zu vermeiden. Zitate werden daher nicht explizit verlangt.

  10. Wie sollen die einzelnen Teile der Arbeit gewichtet werden?

    Die Aufgabenstellung fordert, dass die zweite Teilaufgabe in der Regel den Schwerpunkt des Aufsatzes bildet und entsprechend der angegebenen Gewichtung in die Gesamtbewertung eingeht. Unter Beachtung dieser grundsätzlichen Vorgabe sind je nach Schwierigkeitsgrad der Textstelle bzw. Abstraktionsniveau und Umfang der Kontextaufgabe leichte Akzentverschiebungen bei der Bewertung (max. +/- 10%) möglich.

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