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Merkblatt DIN 5008: Privater Geschäftsbrief

Ein privater Geschäftsbrief liegt vor, wenn eine Privatperson an eine Behörde oder ein Unternehmen schreibt, um ein persönliches Anliegen zu klären. Im Gegensatz zum Schriftverkehr zwischen Firmen und Behörden werden Briefblätter ohne Vordruck verwendet. Dabei müssen Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung eingehalten werden. Diese sind in der DIN 5008 festgehalten.

Merkblatt: Privater Geschätsbrief

Die Punkte stehen für Leerzeichen, sie werden im Brief nicht gesetzt. Beim oberen Seitenrand muss das Lineal bei 0 cm gesetzt werden.

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