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Lizenzen

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Materialien und Informationen, die Sie hier vorfinden, zum Teil noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst sind.

Lizenzrecht - was sind Lizenzen?

Grundsätzlich verbleiben im Urheberrecht alle Rechte, welche nicht ausdrücklich oder in einer nachvollziehbaren Weise implizit dem Lizenznehmer eingeräumt werden, beim Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten ...
Gegenstand des Lizenzrechtes ist die vertragliche Einräumung von Nutzungsbefugnissen urheberrechtlich oder auch anderweitig geschützter Rechte. Die Vereinbarung entsprechender Rechtseinräumungen kann im Rahmen von Kauf-, Werk- oder auch Mietverträgen erfolgen. Der unterschiedliche Vertragstyp hat erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen, da auch nach der Schuldrechtsreform unterschiedliche Gewährleistungsregelungen gelten.
Zitiert nach: http://www.gruenderleitfaden.de/recht/geistigeseigentum/lizenzrecht.html (15.7.2007)

Die verschiedenen Lizenzmodelle schichten also Rechte des Urhebers auf vielfältige Weise an die Nutzer/Käufer ab.

Ein Beispiel:
Möchte man die Rechte an einem Bild erwerben, kann der Rechteinhaber Rechte gestaffelt verkaufen.
Z. B. kann er die Verwendung des Bildes nur für eine Website verkaufen. Möchte man das Bild auch für Druckprodukte erwerben, wird es teurer.
Übersteigt die Auflage eine bestimmte Höhe, wird ein anderer Preis veranschlagt. Auch die Größe des Bildes in einem Flyer oder auf einem Plakat spielt in den Kaufverhandlungen eine Rolle. Je nachdem gestaltet sich der Preis.
Selbstredend kann der Rechteinhaber auch in einem Pauschalpreis alle Verwertungsrechte pauschal verkaufen.
Letztlich handelt es sich immer um ein Rechtsgeschäft, welches in einem Kaufvertrag festgehalten werden sollte.

Deshalb gibt es sehr unterschiedliche Lizenzmodelle und es empfiehlt sich immer, bei jeder Quelle, die man verwenden möchte, erst einmal in das Impressum zu schauen, welche Bedingungen zu ihrer Verwendung gelten.

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