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Ein Theaterstück soll aufgeführt werden – was ist zu tun? (Stand Januar 2019)

Soll ein Theaterstück gemäß § 52 Abs. 3 UrhG öffentlich bühnenmäßig dargestellt werden, ist es unerlässlich, die notwendigen Rechte einzuholen.
Einer Rechteeinholung bedarf es jedoch dann nicht, wenn das zur Aufführung kommende Stück gemeinfrei ist, d. h. der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist. Die Schutzdauer beträgt gemäß §§ 64, 69 UrhG die Lebenszeit des Urhebers und 70 Jahre nach seinem Tod, wobei die Frist mit dem Anfang des auf das Todesdatum folgenden Kalenderjahrs beginnt.
Soll beispielsweise ein Original-Werk von Goethe oder Shakespeare aufgeführt werden, bedarf es somit keiner Rechteeinholung. Wird jedoch beispielsweise auf eine neuere Übersetzung des Werkes zurückgegriffen, bedarf es der Rechteeinholung, falls die Übersetzung ihrerseits (noch) geschützt ist. Übersetzungen genießen nach § 3 UrhG denselben urheberrechtlichen Schutz wie selbständige Werke.

Die Vortrags- und Aufführungsrechte an dramatischen Werken für Sprechtheater und Musiktheater liegen zumeist bei den Theaterverlagen. In der Regel gilt es, hierzu weitere Rechte wie das bereits oben angesprochene Bearbeitungsrecht zu beachten.
Die Rechte an literarischen, nicht dramatisierten Werken wie Romanen liegen bei den Buchverlagen. Sie haben in der Regel das Bearbeitungsrecht (Voraussetzung für eine eigene Dramatisierung) und weitere Nutzungsrechte, sofern sie diese nicht einem Theaterverlag zur Wahrnehmung übertragen haben.

Eine Möglichkeit, die Rechteinhaber zu ermitteln, besteht über die Datenbank des Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage e.V. Die meisten Theaterverlage des deutschsprachigen Raums sind Mitglied dieses Verbands. Zu ihnen zählen auch Musikverlage, soweit sie Rechte an dramatisch-musikalischen Werken (Opern, Operetten, Musicals u. ä.) wahrnehmen. Auf der Internet-Seite des Verbandes finden sich Links zu den Seiten der einzelnen Verlage. Der Verband unterhält eine Datenbank, die die Rechte an urheberechtlich geschützten dramatischen Werken des Sprechtheaters einschließlich geschützter Bearbeitungen und zum Teil auch des Musiktheaters nachweist. Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Die Ermittlung eines Stückes und des entsprechenden Rechteinhabers ist über folgenden Link möglich: www.theatertexte.de

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