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Ziel der Handreichung (Stand Januar 2019)

Die Handreichung hat das Ziel, die Schulen über wichtige urheberrechtliche Rahmenbedingungen zu informieren, die bei Schultheateraufführungen zu beachten sind. Die Schulen sollen über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden. Schließlich soll die Verfahrensabwicklung erleichtert werden, z. B. die Ermittlung der Rechteinhaber, wenn ein bestimmtes Stück öffentlich aufgeführt werden soll.

Diese Handreichung beschränkt sich auf die Thematik der Schultheateraufführungen.
Umfangreiche Informationen zu urheberrechtlichen Fragestellungen, die typischerweise an Schulen bestehen (auch in den Bereichen Musik, Film u. a.), können dem Internetauftritt des Lehrerfortbildungsservers entnommen werden. https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/

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