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Erziehen


Hausaufgaben

Schülerarbeit: Hausaufgabe "Gedicht schön abschreiben"

Besonders in den Projektklassen sind die Schüler ohne Ausnahme verpflichtet, ihre Hausaufgaben anzufertigen. Es wird ihnen am ersten Schultag bekannt gegeben, dass sie während der gesamten Unterrichtszeit, bei uns von 07:45 - 16:15 Uhr, verfügbar sein müssen. Von dieser Pflicht werden sie dann, wenn sie keinen Unterricht haben, befreit, es sei denn, sie hätten ihre Hausaufgaben flüchtig, unvollständig oder gar nicht gemacht. Jedem in der Klasse Unterrichtenden steht es frei, Schüler in diesen Fällen nachmittags einzubestellen. Man wird sich zu diesem Zweck auch untereinander verabreden.

Betreuungsstunden

Im Stundenplan ist einmal wöchentlich eine Doppelstunde ausgewiesen, in der Schüler/-innen Hausaufgaben anfertigen, Gedichte bzw. Vokabeln lernen und gegenseitig abfragen, sich auf Klassenarbeiten vorbereiten oder Trainings- und Übungsaufgaben lösen. In diese Stunden kann auch „Schüler helfen Schülern" gelegt werden.

Diese Betreuungsstunden finden nachmittags statt. Es ist notwendig, diese von einem in der Klasse unterrichtenden Kollegen erteilen zu lassen, bei dem eine Deputatsstunde angerechnet wird.

Wie in Privatschulen muss absolutes Stillschweigen durchgesetzt werden. Bei der Deputatsvergabe wäre darauf zu achten, dass die einzusetzenden Pädagogen/-innen über die entsprechende Durchsetzungskraft verfügen. Gruppenarbeiten finden in benachbarten Räumen statt. Die Übungsaufgaben werden von den Fachlehrern/-innen zur Verfügung gestellt. Die Kolleg/-innen, die allgemein bildende Kernfächer oder ein Profil- oder Neigungsfach unterrichten, legen Ordner mit Material an, die auch Trainingsblätter zur Stärkung der Basiskompetenzen enthalten. Dadurch wird den Schülern die Möglichkeit geboten, sich entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrem Leistungsstand weiterzuentwickeln und etwaige Lücken zu schließen.