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Kernmodule

Kernmodule

Die Kernmodule werden in der ersten Schulwoche installiert. Es ist darauf zu achten, dass möglichst viele der in der Klasse unterrichtenden Lehrer anwesend sind.

Es bietet sich an, in einer Vorbereitungskonferenz einen „Sonderstundenplan" für die erste Schulwoche zu verabreden, damit klar ist, wer was wann tut oder wer wen wann unterstützen kann.

Am ersten Schultag befassen sich die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der Aufnahme, möglichst noch in der ersten Schulstunde, mit ihrem persönlichen Verhältnis zur Schule und mit ihrer Lernhaltung. Zur Organisation dieses Prozesses wird die Methode der Zukunftswerkstatt angewendet (Fegert, Hergenröder, Mechelke und Rosum: Projektarbeit. Theorie und Praxis. LEU H - 02/03).

Auf einer Stellwand wird in der Kritikphase die Leitfrage „Welche bisher gemachten Schulerfahrungen waren negativ?" präsentiert. Die Schülerinnen und Schüler sitzen im Stuhlkreis und formulieren auf Moderatorenkarten die Mängel des in der Mittelstufe Erlebten.


Zukunftswerkstatt

Zukunftswerkstatt - Kritikphase
Zukunftswerkstatt - Kritikphase

 

 

 

Zukunftswerkstatt - Realisationsphase
Zukunftswerkstatt - Realisationsphase

Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Regeln der Moderation eingehalten werden: Es wird groß und deutlich geschrieben, auf jeder Karte ist lediglich ein Sachverhalt einzutragen. Reihum tragen Schüler/-innen jeweils eine Karte vor, erläutern sie und legen sie in der Mitte ab.

Dies wird solange wiederholt, bis alle Karten auf dem Boden liegen. Die Beiträge werden abgeglichen und geclustert. Die Schüler ordnen sich jeweils einem der fünf bis sieben Cluster zu und haben in der nun folgenden Phantasiephase die Möglichkeit, die in der Kritikphase aufgedeckten Probleme, Schwierigkeiten, Ängste und Befürchtungen ins Positive zu wenden.

Sie erarbeiten in Gruppen Lösungsvorschläge, formulieren diese aus, diskutieren sie in der Klasse und arbeiten anschließend die Verbesserungsvorschläge der Mitschüler/-innen ein. Das Ergebnis ist die Basis für den mit den Lehrenden auszuhandelnden Vertrag.


Contracting

Schülervorstellungen beim Contracting Zwischen Lernenden und Lehrenden wird ein Vertrag ausgearbeitet. Dabei orientiert man sich am Gesetzgebungs- verfahren, das Gemeinschafts- kunde-Thema ist. Die am ersten Schultag formulierten Lösungsvorschläge stellen die klassen- öffentliche Meinung auf die Frage dar, nach welchen Regeln die Schüler/-innen lernen und arbeiten wollen.

Am zweiten Tag präsentieren möglichst viele der in der Klasse Unterrichtenden die von ihnen selbst gewünschten Regeln, auf die sie sich im Vorfeld geeinigt haben.

Am dritten Tag werden die beiden Regelwerke abgeglichen. Zu diesem Zweck werden diese optisch deutlich getrennt auf Metaplantafeln präsentiert. Über die Streitpunkte gibt es eine klassenöffentliche Diskussion mit mehreren Kolleginnen und Kollegen. Dabei ist es wichtig, dass alle Aspekte ausführlich begründet und besprochen werden. Im Idealfall handelt es sich um die einzige Diskussion dieser Art. Punkte, über die kein Konsens erzielt werden kann, werden das Mediatorenteam beschäftigen.

Die ausgearbeitete Fassung wird von allen am Unterrichtsgeschehen Beteiligten unterschrieben und hängt im Klassenzimmer. Verstöße gegen die Klassenverfassung sollten sanktioniert werden. Darüber befinden Mediatoren.


Mediatoren-Team

Mediatoren-Team Ein mit drei Lernenden und drei Lehrenden besetztes Mediatoren-Team löst auftretende Probleme. Die Schülerinnen und Schüler wählen ihre Vertreterinnen am dritten Schultag. Wiederholer stehen nicht zur Wahl, weil die Klasse durch leistungsstarke und selbstbewusste Schüler/-innen vertreten werden soll.

Ein von den Schülermediatoren eingerichteter und verwalteter Kummerkasten steht im Klassenzimmer. Eventuelle Beschwerden werden ihm unterschrieben anvertraut.

Das Mediatoren-Team trifft sich bei Bedarf. Alle Fragen werden lösungsorientiert bearbeitet und im Konsens verabschiedet. Die Entscheidungen des Teams haben ein hohes Ansehen in der Klasse und werden ausnahmslos befolgt. Jede Partei benennt eine Ersatzperson für den Fall, dass eines ihrer Mitglieder Gegenstand der Beratungen ist.