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Vorbemerkungen zu Gestaltung von Unterricht und schriftlicher Leistungsmessung in Basis- und Leistungsfach

Es ist davon auszugehen, dass im Fach Griechisch an vielen Schulen, sofern nicht jahrgangsübergreifende Kurse gebildet werden, aus schulorganisatorischen Gründen Basis- und Leistungsfach als sogenannten Aufsetzerkurse gemeinsam unterrichtet werden müssen. Für die Unterrichtsplanung in solchen Aufsetzerkursen  erscheinen grundsätzlich drei unterschiedliche Modelle denkbar:

  1. In den drei gemeinsamen Stunden wird ein gemeinsames Thema behandelt, in den zwei verbleibenden Stunden ein anderes Thema.
  2. In allen fünf Stunden wird ein gemeinsames Thema behandelt; die Zusatzstunden werden zur Erweiterung bzw. Vertiefung desselben Themas verwendet.
  3. In den drei gemeinsamen Stunden wird ein gemeinsames Thema behandelt, in den zwei Zusatzstunden ein Zusatzthema, welches das Hauptthema ergänzt.

Die Beiträge 2.-5. bieten jeweils Hinweise zur Themenverteilung und Ideen für Ergänzungstexte bzw. Ergänzungsautoren in den Zusatzstunden.

 

Im Basisfach müssen in der Qualifikationsphase mindestens vier Klausuren angefertigt werden. Diese Klausuren im Basisfach können grundsätzlich aus reiner Übersetzung und reiner Interpretation bestehen, können aber auch kombinierte Klausuren sein.
Es gibt bei den Kombinationsklausuren für die Einzelklausur keine Vorgaben hinsichtlich der Gewichtung von Interpretation und Übersetzung; lediglich in der Gesamtheit aller schriftlichen Leistungsmessungen der vier Kurshalbjahre müssen Übersetzung und Interpretation gleichmäßig berücksichtigt sein.
Bei Aufsetzerkursen aus Basis- und Leistungsfach müssen grundsätzlich unterschiedliche Klausuren gestellt werden, wobei natürlich Überschneidungen möglich sind.
Aus unterrichtspraktischen Gründen, um Unterrichtszeit zu sparen und um die Klausurplanung zu vereinfachen, ist es ratsam, die Klausurtermine des Basisfachs mit denjenigen des Leistungsfachs zusammenzulegen.

 

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