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Organisatorische Fragen

Alle Schüler der Gemeinschaftsschule haben laut Kontingentstundentafel in Klasse 8/9/10 jeweils eine Wochenstunde Musikunterricht im Klassenverband. Der Unterricht im Profilfach Musik findet zusätzlich zu dieser regulären Musikstunde statt. Die Handreichung des KM schlägt in Klasse 8 und 9 je drei Stunden, in Klasse 10 zwei Stunden vor. Für Schülerinnen und Schüler, die das Profilfach Musik gewählt haben gilt also:

Klasse 8 1 Wochenstunde
regulärer Musikunterricht
3 Wochenstunden zusätzlicher Unterricht im Profilfachmusik
Klasse 9 1 Wochenstunde
regulärer Musikunterricht
3 Wochenstunden zusätzlicher Unterricht im Profilfachmusik
Klasse 10 1 Wochenstunde
regulärer Musikunterricht
2 Wochenstunden zusätzlicher Unterricht im Profilfachmusik

Der Regelunterricht im Klassenverband und der zusätzliche Musikunterricht im Profilfach können entweder von der gleichen Lehrkraft oder von unterschiedlichen Kollegen unterrichtet werden. Im Profilfach unterrichten nur ausgebildete Musikfachlehrkräfte für Sekundarstufe I und II. Erweiterte Anforderungen in verschiedenen Kompetenzbereichen machen eine Teilnahme an geeigneten Fortbildungen unerlässlich.

Gerade im Profilfach Musik nimmt das musikalische Gestalten und das aktive Musizieren einen großen Teil der Unterrichtszeit ein. Musiktheoretische Grundlagen werden dabei idealerweise in Verbindung mit der musikalischen Praxis erworben.

Grundsätzlich gilt, dass alle Schüler das Profilfach Musik ohne Voraussetzungen wählen können, um allen Schülern eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Dennoch ist es sinnvoll, grundsätzliche Erwartungen an die Teilnehmer des Profilfachs Musik zu formulieren und die Schüler dahingehend sorgfältig zu beraten.

Als Pflichtunterricht an der Gemeinschaftsschule bleibt auch der Unterricht im Profilfach Musik kostenfrei, gegebenenfalls anfallende Gebühren für Instrumentenmiete, Instrumentenversicherung und Ähnliches können aber erhoben werden. Hier gilt es sich für geeignete Miet- und Finanzierungsmodelle zu entscheiden und gegebenenfalls auch außerschulische Partner, wie beispielsweise Musikschulen und Vereine, einzubeziehen.

Grundsätzlich soll der Unterricht im Profilfach auf E-Niveau den Schülerinnen und Schülern den Übertritt in die gymnasiale Oberstufe und die Wahl des Faches Musik als Kernfach ermöglichen. Daher ist auch der Austausch oder eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Gymnasien sinnvoll, um geeignete Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Übertritt vorzubereiten.

Ebene der Fachkonferenzen/Lehrkräfte

Unter Berücksichtigung der stufenspezifischen und organisatorischen Hinweise im Bildungsplan stimmt die Fachkonferenz grundlegende Vorgaben für das Profilfach an der eigenen Schule ab.

Die Fachkonferenz …

  • legt Schul- und Kerncurricula sowie Jahresplanungen sowohl für das Fach Musik als auch für das Profilfach fest, wobei eine Abstimmung unabdingbar ist,
  • wählt Projekte für die Jahresplanung aus,
  • bespricht und koordiniert Besuche von und Teilnahmen an Kulturveranstaltungen,
  • stimmt sich hinsichtlich der Organisation (Planung und Durchführung) von musikalischen Veranstaltungen ab (z. B. Schulkonzerte)
  • erarbeitet Kriterien der Leistungsbeurteilung und Möglichkeiten zu deren Umsetzung, z. B. Portfolio, Lerntagebuch, Kompetenztests,
  • entwirft niveaudifferenzierende Textbausteine für die Lernentwicklungsberichte.

Die Ausstattung stellt eine wesentliche Grundlage für die Arbeit im Profilfach dar. Es gilt daher, die örtlichen Gegebenheiten sowie die instrumentale und technische Ausstattung zu prüfen, um die vielfältigen Möglichkeiten eines praxisorientierten Musikunterrichts ausschöpfen zu können.

Bei der Planung des Musikprofils innerhalb der Fachschaft sollten bereits vorhandene musikalische Strukturen und Projekte berücksichtigt und aufgegriffen werden. So macht es beispielsweise Sinn, bereits vorhandene Instrumental- oder Singeklassen innerhalb des Profilfachs weiterzuführen und weiterzuentwickeln. Auch das Einbeziehen von etablierten Arbeitsgemeinschaften, Musical- oder Konzertprojekten ist möglich. Außerschulische Partnerschaften und Kooperationen mit örtlichen Kulturträgern können die Arbeit im Profilfach ergänzen und bereichern. Bereits vorhandene Kooperationen gilt es daher weiterzuentwickeln oder neu aufzubauen.

Abstimmungsbedarf gibt es auch bei der Verteilung der Deputate. Das Fach Musik und das Profilfach Musik kann innerhalb einer Jahrgangsstufe entweder von der gleichen Lehrkraft oder von verschiedenen Lehrkräften unterrichtet werden. Eine entsprechende Regelung sollte jede Schule individuell treffen.

Curriculum

Eine wichtige Aufgabe der Fachkonferenz ist das Erstellen von Curricula für das Profilfach. Dabei ist zu beachten, dass die Praxisfelder „Musik und Stimme“ und „Musik und Instrumente“ verpflichtende Praxisfelder für Klasse 8 und 9 darstellen, während aus den Praxisfeldern „Musik und Bewegung“, „Musik und Theater“ und „Musik und Medien“ nur eines bearbeitet werden muss. Über die Reihenfolge und den Umfang der jeweiligen Praxisfelder entscheidet die Fachkonferenz, ebenfalls über ggf. weitere Unterrichtsvorhaben und Projekte. Im Anhang findet sich eine Übersicht, die aus der Vielzahl möglicher Verteilungsmodelle vier Beispiele vorstellt.

 

Die Profilfächer Musik, Sport und BK an der Gemeinschaftsschule: Herunterladen [pdf][5 MB]

 

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