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Schulinterne Fortbildungen und Pädagogische Tage

Fortbildungsplanung ist ein zentraler Aspekt der Qualitäts- und Schulentwicklung. Insbesondere Pädagogische Tage können Ausgangspunkt für Schulentwicklungsprozesse sein, die der Bilanzierung und Planung weiterer Schritte dienen und als Fortbildungsveranstaltung des gesamten Kollegiums genutzt werden.

Als solche „sind (Pädagogische Tage) in besonderer Weise geeignet, schulische Entwicklungsvorhaben im Kollegium, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie Vertretern der dualen Partner zu besprechen.“

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, II. Abs.5 )

Pädagogische Tage bilden  eine Kommunikationsplattform für die gesamte Schule und das gemeinsame pädagogische Handeln. Die "Leitlinien" verweisen ausdrücklich darauf, dass schulinterne Maßnahmen einen zukünftigen Schwerpunkt der Lehrerfortbildung bilden. Dadurch wird ermöglicht, dass Fortbildungen transferorientiert von Lehrkräften genutzt werden, die Kooperation von Lehrkräften gefördert wird und sich die Referenten passgenau auf den Bedarf der einzelnen Schule einstellen. Schulinterne Maßnahmen fördern nach Erkenntnissen der Forschung eine nachhaltige Wirksamkeit von Fortbildungen. Für solche schulinternen Maßnahmen einschließlich Pädagogischer Tage können Referenten und Mittel angefordert werden. Der Fortbildungsplan kann zur Begründung der Mittelanforderung genutzt werden, insofern er den Bezug der Maßnahme zur Qualitätsentwicklung verdeutlicht.

Planung und Durchführung von Pädagogischen Tagen sind in der Schulkonferenz zu beraten und mit ihr abzustimmen.“ Pädagogische Tage sind grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen.

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, II. Abs.5 )

Der juristische Begriff „grundsätzlich“ bedeutet, dass Pädagogische Tage in aller Regel in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden und nur ausnahmsweise in Abhängigkeit von Art und Inhalt dieser Veranstaltung Unterrichtszeit in Anspruch genommen werden darf. In diesem Sinne gehört die Begründung der Ausnahme unmittelbar mit in die Beratung und Verantwortung der Schulkonferenz.