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Unterstützung der Fortbildungsplanung durch Beratung

Die Staatlichen Schulämter „haben insbesondere die Aufgabe der Beratung der Schulen bei der Fortbildungsplanung, der Sichtung der Bedarfsmeldungen der Schulen, der Organisation von Veranstaltungen, der Gewinnung und Einsatzsteuerung des erforderlichen Fortbildungs- und Beratungspersonals sowie der Bewirtschaftung der zugewiesenen Fortbildungsmittel. Diese Aufgabe wird für die Bereiche der Gymnasien und Beruflichen Schulen sowie für schulartübergreifende Angebote der Fortbildung und Beratung, soweit Gymnasien und Berufliche Schulen mit betroffen sind, von den Regierungspräsidien wahrgenommen." (…)Alle Schulen können bei den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden Fortbildungs- und Beratungspersonal sowie Mittel zur Honorierung externer Referenten abrufen.

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, II. Abs. 3)

Da die Fortbildungsplanung Teil der Schulentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Personalentwicklung ist, ist es sinnvoll, die Fortbildungsplanung in die Schulentwicklungsberatung zu integrieren. Fachberater/innen für Schulentwicklung, die an Schulen bereits tätig sind, können die beteiligten Personen (z.B. Schulleitung, Verantwortliche für Fortbildungskoordination, Abteilungsleitung, Fachschaftsleitung, Steuergruppe) in ihrer jeweiligen Tätigkeit und Verantwortung für die Fortbildungsplanung unterstützen sowie den Planungs-Prozess ( Unterstützung durch Fachberatung Schulentwicklung).

Darüber hinaus haben Schulen die Möglichkeit, bei der jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörde die Unterstützung durch Fachberater/innen für Unterricht anzufordern. Auch sie können die Schulen im Rahmen der Beratung oder Fortbildung fördern. Die Unterstützung im Rahmen dieser Beratung wird eher fachbezogen sein wie etwa die Unterstützung von Fachschaften in der Bedarfserhebung und hier besonders die Information über zukünftige Qualifizierungsanforderungen im Unterrichtsfach oder in Fachverbünden. Die Unterstützungsmöglichkeiten durch Fachberater/innen für Unterricht liegen vor allem in der Auswertung von Bedarfsmeldungen der Schulen, dem Entwickeln von bedarfsorientierten Fortbildungsangeboten sowie der Leitung von schulinternen oder schulnahen Fortbildungen (s. Unterstützung durch Fachberatung  Unterricht).