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Verantwortung der einzelnen Lehrkraft für den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer berufsspezifischer Kompetenzen

Lehrerbildung wird verstanden als kontinuierlicher, sich über das ganze Berufsleben erstreckender Prozess.
Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, ihre berufsspezifischen Kompetenzen zu erhalten und stetig weiterzuentwickeln.

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, I. Abs. 2 und IV. Abs. 3)

Die Lehrerbildung als kontinuierlicher, sich über das ganze Berufsleben ersteckender Prozess, schließt sowohl die Verpflichtung  zum Erhalt und der Weiterentwicklung der berufsspezifischen Kompetenzen als auch das Recht auf Förderung ein.

Lehrkräfte haben die Verantwortung, ihr unterrichtliches Handeln immer wieder so zu verändern, dass ihre Schüler/innen bestmöglich gefördert werden. Dabei müssen sie sich sowohl auf ein verändertes Lernverhalten von Schüler/innen einstellen als auch auf Veränderungen in Ausbildung, Beruf und Studium. Diese Veränderungen vollziehen sich im Kontext eines Wandels zu einer Wissensgesellschaft sehr schnell und erfordern, dass Schüler/innen Kompetenzen erwerben, sie zu einem lebenslangen Lernen befähigen. Lehrkräfte  müssen sich selbst kontinuierlich befragen, welche berufsspezifischen Kompetenzen sie benötigen, um ihre Schüler/innen auf diese Veränderungen gut vorbereiten zu können.

Die Verpflichtung zur Fortbildung ist im Landesbeamtengesetz geregelt: „Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen und sich außerdem selbst fortzubilden, damit sie insbesondere die Fach-, Methoden- und sozialen Kompetenzen für die Aufgaben des übertragenen Dienstpostens erhalten und fortentwickeln sowie ergänzende Qualifikationen für höher bewertete Dienstposten und für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben erwerben.“ (Landesbeamtengesetz vom 09. November 2010, § 50, 1. Satz)

Lehrkräfte müssen sich zum einen auf veränderte bildungspolitische Rahmenbedingungen einstellen (z.B. neue Bildungspläne, neue Berufsbilder, veränderte Prüfungsanforderungen, Inklusion, Ganztagesschule), zum anderen müssen sie sich über persönliche Entwicklungsmöglichkeiten und -erfordernisse vergewissern. Es ist hilfreich, dafür geeignete Verfahren zu nutzen wie eine Beratungsgespräch.

Für eine Zufriedenheit im Beruf ist es aber auch wichtig, die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten wahrzunehmen und die persönlichen Entwicklungsziele durch eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zu verfolgen. In diesem Kontext steht das Recht der Lehrkraft auf Förderung im Rahmen einer schulbezogenen und schulübergreifenden Personalentwicklung.