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Aufgaben der Schulleitung im Rahmen der Fortbildungsplanung an Schulen

„Zuständig für die Fortbildung und Personalentwicklung an der Schule ist die Schulleitung. Sie wird dabei durch die Angebote der Landesakademie beziehungsweise der Schulaufsichtsbehörde unterstützt.“ II (4)

Leitlinien Für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg,

  • Schulbezogene Fortbildungsplanung initiieren und von der Klärung der schulentwicklungsbezogenen Qualifizierungsanforderungen, der Bedarfserhebung, der Priorisierung, der Erstellung Vereinbarung des Fortbildungsplanes, der Durchführung bis zur Evaluation der Fortbildungsangebote aktiv
    unterstützen
  • Fortbildungsplanung an geeignete Fortbildungskoordinatoren delegieren und Aufgaben der Beteiligten klären (z.B. Fortbildungskoordination, Bedarfserhebung in Fachschaften bzw. geeigneten Gruppierungen an der Schule, Evaluation )
  • Mittel zur Begleichung von Honoraren bzw. zur Anforderung von Fortbildungs- und Beratungspersonal anfordern
  • Ggf. Fortbildungsbudget verwalten
  • Ggf. Vorgespräche mit Fortbildnern zur Auftragsklärung bei schulinternen oder schulnahen Fortbildungen führen
  • Personalentwicklung der Lehrerinnen und Lehrer fördern und ggf. durch Beratungsgespräche und Fortbildungsportfolio unterstützen
  • Rahmenbedingungen für den Transfer von Fortbildungen schaffen.
  • Gespräche mit Fortbildungsteilnehmern suchen
  • Erprobung, Anwendung des Gelernten ermöglichen
  • Kommunikation der Lehrkräfte über praktische Umsetzung unterstützen

 

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