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Ermittlung der Qualifizierungsanforderungen nach Qualitätsbereichen

Die Schule legt in einem jährlichen Fortbildungsplan ihre schulentwicklungsbezogenen Qualifizierungs-anforderungen und Qualifizierungsmaßnahmen fest.

(Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg, IV. Abs.1 und 2)

Neben dem Bildungsplan stellt der „Orientierungsrahmen zur Schulqualität“ den Referenzrahmen für die schulische Qualitätsentwicklung allgemein bildender Schulen dar. Für die Beruflichen Schulen wird die Qualitätsentwicklung neben den Lehr- und Bildungsplänen im Konzept „Operativ Eigenständige Schule“ definiert.

Schulische Entwicklungsziele können aufgrund interner und externer Einflussfaktoren entwickelt werden.
Zu den internen Einflussfaktoren  zählen das Leitbild einer Schule oder ihr Schulprogramm, Vorstellungen der Schulleitung sowie der Lehrkräfte für die Weiterentwicklung der Schule, ein sich verändernder Förderbedarf der Schüler/innen auf dem Hintergrund einer zunehmenden Heterogenität, Überlegungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ergebnisse der Selbstevaluation sowie Veränderungen der Schülerzahlen..

Externe Einflussfaktoren sind z.B. bildungspolitische Vorgaben, gesetzliche Regelungen, Weiterentwicklung von Lehr- und Bildungsplänen, veränderte Prüfungsordnungen und/oder die Ergebnisse der Fremdevaluation.

Quellen für schulentwicklungsbezogene Qualifizierungsanforderungen

Der „Orientierungsrahmen zur Schulqualität“ und das Konzept „Operativ Eigenständige Schule“  bieten eine wichtige Strukturierungshilfe, insofern die schulischen Entwicklungsziele den fünf Qualitätsbereichen  - „Unterricht“, „Professionalität der Lehrkräfte“, „Schulführung und Schulmanagement“, „Schul- und Klassenklima“, „innerschulische und außerschulische Partnerschaften“ sowie dem unterstützenden Bereich „Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung“ - zugeordnet werden können. Diese Strukturierung erleichtert die Priorisierung und operative Umsetzung der Ziele.

Sind die schulischen Ziele definiert und strukturiert, kann in einem nächsten Schritt geklärt werden, welche Anforderungen (z.B. räumlicher, sachlicher, zeitlicher, personeller Art) zur Erreichung der Ziele abgedeckt werden müssen. Die schulentwicklungsbezogenen Qualifizierungsanforderungen beschreiben die  Anforderungen auf der Wissens- bzw. Kompetenzebene und antworten auf die Frage, welches Wissen die Schule braucht und welche Kompetenzen die beteiligten Personen zur Erreichung der Ziele benötigen.

Welche neuen Kompetenzen erworben werden müssen bzw. welche Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die anstehenden Aufgaben systematisch bearbeiten zu können, ergibt sich aus einem Abgleich der Qualifizierungsanforderungen mit den Kompetenzen, die innerhalb des Kollegiums bereits vorhanden sind. Die vorhandenen Kompetenzen können z.B. mit Hilfe eines schulischen Kompetenzprofils bzw. der Auswertung der Fortbildungs-Portfolios erschlossen werden.

Es ist hilfreich, wenn die Schulleitung und ggf. die Steuergruppe unter Beteiligung der Fortbildungskoordination die schulentwicklungsbezogenen Qualifizierungsanforderungen klären, bevor der Fortbildungsbedarf erhoben wird.

Beispiele

In den „Leitlinien“ werden die Begriffe Fortbildung, Weiterbildung und Qualifizierung verwendet.
Weiterbildung ist der weiteste Begriff. Weiterbildung wird definiert als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase.“ (Deutscher Bildungsrat: Empfehlungen der Bildungskommission. Strukturplan für das Bildungswesen.. Bonn 1970, S. 197) Weiterbildung sind also diejenigen Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten dienen, die in einer erste Bildungsphase erworben wurden.

Fortbildung bezieht sich gemäß § 1 Berufsbildungsgesetz auf ergänzende und fortlaufende Bildung in einem erlernten Beruf. Fortbildung zielt auf jene Qualifikationen, die bereits in der Berufsausbildung erworben wurden. Sie sollen durch Fortbildung erhalten, erweitert oder technischen Entwicklungen angepasst werden, so dass ein beruflicher Aufstieg möglich ist (BBiG §1 IV). Fortbildung und (berufliche) Weiterbildung werden oft synonym gebraucht. („Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen und sich außerdem selbst fortzubilden, damit sie insbesondere die Fach-, Methoden- und sozialen Kompetenzen für die Aufgaben des übertragenen Dienstpostens erhalten und fortentwickeln sowie ergänzende Qualifikationen für höher bewertete Dienstposten und für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben erwerben.“ Landesbeamtengesetz (LBG) § 50 vom 9. November 2010)

Qualifizierung meint die Erlangung von Fertigkeiten und Kompetenzen, um eine bestimmte Aufgabe oder Anforderung erfüllen zu können 

Im Kontext der Anforderungen, die sich aus der Schulentwicklung ergeben, ist es angemessen, von Qualifizierung zu sprechen, weil es hier um die Befähigung zur Erfüllung spezifischer Aufgaben geht. Das berufliche Lernen darf sich entsprechend der „Leitlinien“ aber nicht auf die schulentwicklungsbezogene Qualifizierung beschränken, sondern muss auch für weitere Aufgaben z.B. auch außerhalb der Schule befähigen. Zu dieser schulübergreifenden Personalentwicklung kann u.U. auch die Weiterbildung für Aufgaben in einem beruflichen Aufgabenfeld gehören, das über den Lehrberuf hinausgeht  wie z.B. die Tätigkeit in der Schulverwaltung oder die Lehrtätigkeit in einem anderen Unterrichtsfach. Insofern darf sich die Bedarfserhebung nicht auf die Feststellung von schulentwicklungsbezogenen Qualifizierungsanforderungen und Qualifizierungsmaßnahmen beschränken, sondern muss auch Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung aufgreifen, die über die Aufgaben der Schule hinausweisen.