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Abstimmung der Fortbildungsplanung mit der Schulverwaltung

Die Schulverwaltung hat u.a. die Aufgabe, die Schulen bei der Fortbildungsplanung und bei der Organisation von Veranstaltungen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Fortbildungen von ihren Fortbildnern bedarfsorientiert angeboten und gestaltet werden. Damit die Schulverwaltung und deren Fortbildner diese Aufgaben übernehmen können, benötigen sie Informationen über den Fortbildungsbedarf der Schulen sowie über die geplanten Fortbildungsmaßnahmen. Als Instrument für diese Kommunikation zwischen Schule, Schulverwaltung und Fortbildungspersonal hat sich der Fortbildungsplan bewährt, mit dem die Schulen die Informationen bündeln und den Fortbildungsbedarf konkretisieren können (s.a. Pilotprojekt zur Fortbildungsplanung im Regierungspräsidium Tübingen).

Die vorgeschlagene Excel-Datei für den Fortbildungsplan versucht dem Informationsbedarf der an der Fortbildung Beteiligten möglichst gerecht zu werden. So benötigt die Schulverwaltung Angaben über den Finanzierungsbedarf der Schulen sowie über ggf. erforderliches Beratungs- und Fortbildungspersonal. Nach den Leitlinien bildet der Fortbildungsplan  „die Grundlage für Mittelanforderungen zur Begleichung von Honoraren bzw. zur Anforderung von Fortbildungs- und Beratungspersonal im Rahmen von Abrufangeboten für schulinterne Fortbildung beziehungsweise Fortbildung im Schulverbund bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde“ ("Leitlinien" IV. Abs. 2). Der Fortbildungsplan gibt mit den Angaben über den Bezug der geplanten Fortbildungsmaßnahmen zu den schulentwicklungsbezogenen Qualifizierungsanforderungen Hinweise über die Plausibilität der Mittelanforderungen.

Das Fortbildungspersonal braucht möglichst genaue Angaben z.B. über Fortbildungsinhalte, Zielgruppen, gewünschte Fortbildungsformate, vorgesehene Teilnehmerzahlen und geplante Termine bzw. Zeitfenster. Mit diesen Angaben hat das Fortbildungspersonal die Möglichkeit, den Schulen Rückmeldungen zu geben, wie ihr Bedarf abgedeckt werden kann. Ggf. kann von diesen direkt Kontakt zur Schule aufgenommen werden, um den Bedarf genauer zu klären und Fortbildungsangebote abzustimmen.

Natürlich können für die Kommunikation zwischen Schulen und Fortbildungspersonal neben dem Fortbildungsplan auch andere Formen genutzt werden. So werden z.T. Formen der direkten Bedarfsabklärung zwischen Lehrkräften und Fortbildungspersonal genutzt wie über E-Mail-Verteiler, in Sprengeln oder in der Einzelberatung. Diese Formen der direkten Kommunikation können aber die schulinterne Klärung des Fortbildungsbedarfs und die Vereinbarung eines Fortbildungsplanes nicht ersetzen.

Die Abstimmung der Fortbildungsplanung an Schulen mit der zuständigen Schulverwaltung braucht eine zeitliche Koordinierung. Wenn am Schuljahresende die regionalen Fortbildungsangebote für das nächste Schuljahr  vorliegen sollen, ist es unerlässlich, dass die Schulen ihre Fortbildungsbedarfe bis zum März an die zuständige Schulverwaltung schicken.  Das Referat berufliche Schulen des RP Tübingen hat eine Prozessbeschreibung zur zeitlichen Koordinierung der Fortbildungsplanung entwickelt, die im Materialienteil abgerufen werden kann.
Die zeitliche Koordinierung ist nicht in allen Schulämtern und Regierungspräsidien gleich, deshalb sollte sie zwischen den Schulen und derem jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt bzw. dem zuständigen Referat am Regierungspräsidium direkt abgestimmt werden.

Deckung des Fortbildungsbedarfs