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Priorisierung und Vereinbarung der Qualifizierungsmaßnahmen

Der vereinbarte Fortbildungsbedarf ist Ergebnis der innerschulischen Kommunikation über schulentwicklungsbezogene Qualifizierungsanforderungen und Fortbildungswünsche der Kollegeninnen und Kollegen.

Bei der Bedarfserhebung ist es zweckmäßig, die vereinbarten Fortbildungen zu priorisieren, d.h. die jeweilige Dringlichkeit bzw. Wichtigkeit anzugeben und damit Entscheidungskriterien zur Verfügung zu stellen, falls aus Ressourcengründen nicht alle Fortbildungswünsche gedeckt werden können.

Diese Priorisierung kann gruppenspezifisch und schulspezifisch erfolgen. Je nach gemeinsamen Entwicklungsvorhaben der Schule ist es möglich, dass vorab einzelne Qualitätsbereiche oder einzelne Themenfelder durch die Leitung als besonders wichtig definiert werden, etwa durch eine Vorgabe, dass ein bestimmter Prozentsatz der im nächsten Jahr stattfindenden Fortbildungen für diese Bereiche vorgesehen sind. ( z.B. Entwicklung hin zu einer  Ganztagsschule, Inklusion, zunehmende Heterogenität,..).

Im Formular für die Bedarfserhebung kann die Priorität  mit Ziffer angeben werden sowie die voraussichtlich benötigten Ressourcen in Form von Personentagen Darunter wird das Produkt aus den geplanten Fortbildungstagen und der Zahl der vorgesehenen Teilnehmer/innen verstanden.