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Stunden 1-2

Trotz des Fokus auf die außereuropäischen Räume erscheint es angebracht, immer wieder Bezüge zu Europa herzustellen, wie hier im Einstieg oder bei der Synopse zur osmanischen Geschichte.

Die SuS vollziehen anhand der städtebaulichen Veränderungen von Konstantinopel nach, dass das osmanische Reich als dar-ül Islam, als Haus des Islam galt und damit ein islamisches Reich war, in dem der Islam den kulturellen, formalen und legalen Rahmen bildete. Diese Idee verlieh dem Herrscher und seinen Untertanen die Aufgabe, die islamische Gemeinschaft nach außen zu verteidigen (Fatih Camii) und nach innen für Recht und Ordnung zu sorgen (Günay, S.36). Diese Funktion wurde durch die Übernahme des Kalifats durch den Sultan im Jahr 1517 unterstrichen. Die SuS lernen das Osmanische Reich als ein multiethnisches Imperium kennen, das aufgrund der hervorgehobenen Stellung des Islam, seinem umfangreichen Wohlfahrtssystem, seiner kulturellen und militärischen Überlegenheit um 1500 als historischer Identifikationspunkt der AKP und weiter Teile der türkischen Bevölkerung dient. Da dies die einzige Stunde zur Blütezeit des OR ist, kann seine besondere Stellung im Mittelmeerraum hervorgehoben werden.

 

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