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Überprüfung der Hör-/Hörsehverstehenskompetenz

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.

Hinweise für die Erstellung einer Klausur zum Hör-/Hörsehverstehen

Das Hör-/Hörsehverstehen muss durch eine Klausur in der Kursstufe (Klassen 11 – 12) überprüft werden. 1

A. Rahmenbedingungen

  • Klausur überprüft ausschließlich das Hör-/Hörsehverstehen.
  • Länge: Etwa 40 Minuten.
  • Kann aus mehreren Teilen bestehen.
  • Material:
    • Schwierigkeitsgrad des Materials: GeR-Niveau B2 bzw. B2/C1.
    • Soll die kommunikative Gesamtorientierung des Fremdsprachenunterrichts abbilden. (hinsichtlich: Inhalt; HV-Strategien etc.)
    • Monologische und dialogische Hörbeispiele und/oder kurze Filmausschnitte.
  • Präsentationshäufigkeit des/der Texte/s: Zwei Mal.
  • Aufgabentypen: Geschlossene und halbgeschlossene Aufgabentypen können eingesetzt werden.
    • Mischung verschiedener Aufgabentypen.
    • Angemessenes Niveau der Items.

1 Vgl. Ministerium für Kultus; Jugend und Sport Baden-Württemberg: Handreichung für Lehrkräfte: Schriftliche Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen. Stuttgart, Oktober 2010. S. 7.

Überprüfung der Hör-/Hörsehverstehenskompetenz:
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