Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Kompetenzbezüge

Inhaltsbezogene Kompetenzen

Damit die inhaltsbezogenen Kompetenzen in Klassenstufe 10 nicht zu einem punktuellen, kurzfristigen Lerngegenstand bei einer ethischen Urteilsbildung werden, müssen diese ebenso wie die prozessbezogenen Kompetenzen vertikal vernetzt werden (siehe tabellarischer Überblick Klasse 5 – 10) und entwicklungspsychologisch abgeglichen werden. Im Zentrum dieser vertikalen Vernetzung steht die „ethische Urteilsbildung“, die sich jedoch in Abgrenzung zu anderen Fächern durch eine regelmäßige Anbindung an biblische sowie theologiegeschichtliche Bezugspunkte unterscheidet.

Prozessbezogene Kompetenzen

In der ethischen Urteilsbildung fließen beinahe alle prozessbezogenen Kompetenzen ein: Die Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit bei der Problemerfassung und -beschreibung, die Deutungsfähigkeit bei der Überprüfung von Geltungsansprüchen hinsichtlich verschiedener Argumente und Positionen, die Urteilsfähigkeit bei der Bewertung und eigenen Positionsformulierung sowie die Dialogfähigkeit, die sich auch in einer schriftlichen Auseinandersetzung mit möglichen Fragestellungen und Einwänden zeigt.1

Dabei sind bei der ethischen Urteilsbildung folgende Fragen zu unterscheiden:2

  • Worin besteht das zu betrachtende ethische Problem genau?
  • Was ist eine mögliche Antwort auf das Problem?
  • Ist die Antwort tragfähig, sind die Argumente logisch schlüssig?
  • Wie verhalten sich die Argumente zum christlichen Menschenbild?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Antwort?
  • Was sind mögliche Begründungen für die Antwort?3
  • Auf welchen Annahmen beruhen diese Begründungen?
  • Wie sind diese Begründungen von mir zu bewerten?4
  • Welche Argumentationsstützen bieten philosophische und religiöse Wertesysteme?
  • Welches eigene Urteil ziehe ich aus den Vorüberlegungen und wie begründe ich es?

 

1 Da es dabei auch immer um eine Auseinandersetzung mit und Darstellung von religiös bedeutsamen Inhalten sowie um Verhalten in religiös bedeutsamen Situationen geht, ist letztendlich ebenso die Gestaltungsfähigkeit inkludiert.

2 Dies folgt eng dem Schema von Pfister, J.: Werkzeuge, S. 13.

3 Hierbei sind im Sinne der prozessbezogenen Kompetenz 2.3.1 deskriptive von normativen Aussagen zu unterscheiden.

4 Hier könnte im Anschluss an die inhaltsbezogene Kompetenz 3.2.2 (2), Klasse 7/8, auch der Gewissensbegriff als Überprüfungsinstanz eine Rolle spielen.

 

Ethische Urteilsbildung I: Vorbemerkungen: Herunterladen [docx][46 KB]

 

Weiter zu Entwicklungspsychologische Hintergründe