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Ziele und Schritte

Ziele

Die sich in der frühen Adoleszenz befindlichen SuS werden in ihren Werturteilen ernst genommen und darin unterstützt, ihre Meinung und Werturteile argumentativ zu begründen:

  • Aus Situationsbeschreibungen ethische Probleme wahrnehmen, verbalisieren und sich intuitiv positionieren.
  • Das eigene Urteil durch angemessene und nachvollziehbare Argumente untermauern.
  • Dabei Unterscheidung zwischen Grund und Argument: Ein echtes Argument ist nicht nur ein Grund, sondern muss sich auf Fakten etc. stützen.1
  • Argumente anderer Positionen würdigen und sich mit deren Plausibilität auseinandersetzen.
  • Bei den prozessbezogenen Kompetenzen liegt hier der Schwerpunkt auf dem Einüben und Vertiefen der Urteils- und Dialogfähigkeit.

Schritte ethischen Reflektierens

I Situation beschreiben:

  • Die beteiligten Personen(gruppen) und deren jeweilige Interessen herausarbeiten.
  • Wenn nötig, sich weitere Hintergrundinformationen, Definitionen etc. besorgen.

II Das moralische Problem formulieren:

  • Oftmals ergeben sich aus einem Sachverhalt mehrere moralische Problemstellungen. In diesem Schritt wird der Blick für mögliche Konfliktfelder geöffnet und es soll präzisiert werden, um welches konkrete Problem es gehen soll.

III Handlungsalternativen und mögliche Positionen erfassen sowie ein erstes Urteil bilden:

  • Hier gilt es die Dimensionen des Problems aufzuspannen: Was sind mögliche Handlungen? Welche verschiedenen Positionen gibt es dazu?
  • Ausgehend von diesen Handlungsoptionen / Positionen wird ein erstes eigenes (intuitives) Urteil gefällt. Dies gilt es zunächst nicht zu problematisieren oder zu kritisieren, sondern die SuS werden mit ihrer (ersten) Meinung ernst genommen. Ins Zentrum der Betrachtung rückt nun die Argumentation zur Begründung des eigenen Urteils.

IV Das eigene Urteil mit Argumenten stützen:

  • Die eigene Position jeweils mit 2-3 nachvollziehbaren Argumenten begründen.
  • Die Argumente müssen wiederum gestützt werden (siehe unten: Bild der Brücke). Als Stützen können z. B. Belege, Zitate, Analogien, Folgenabschätzungen, Alltagsbeispiele, biblische Geschichten/Gleichnisse, Gebote, allgemein anerkannte Werte, Gerechtigkeitskriterien… angeführt werden.

V Alle vorgebrachten Argumente bewerten:

  • In einem Austausch werden nun die Argumente der anderen Position(en) betrachtet und individuell kritisch bewertet.
  • Dieser Schritt schärft den Blick auf die Schlüssigkeit von Argumentationen. Da das eigene Urteil immer auch identitätsbildend wirkt, würde Kritik daran die eigene Meinung und damit das eigene Selbst in Frage stellen. Einfacher ist es, dieses Hinterfragen und Bewerten von Argumentationsstrukturen an den Argumenten der Gegenposition einzuüben. Dabei soll grundsätzlich jedoch eine die Gegenposition würdigende Haltung vermittelt werden.

VI Ein abschließendes, begründetes Urteil formulieren:

  • Nach der Beurteilung der verschiedenen Argumente findet nun ein abschließendes Urteil statt. Es kann zu einer Bestätigung des ersten Urteils führen, oder zu einer Widerlegung, falls die Argumente der Gegenseite überzeugender wirken. Wichtig ist dabei zu formulieren, welches Argument letztendlich den Ausschlag, welcher zugrundeliegende Wert den Vorrang („Vorrangregel“) gab.
  • Die Herleitung des eigenen Urteils als Ergebnis eines logischen Schlusses soll das intuitiv getroffene Urteil in ein „begründetes Urteil“ überführen.

VII Metakognition:

  • Im Rückblick gemeinsam darüber nachdenken, welchen Beitrag der christliche Glaube zur Lösung des Problems liefern konnte.

Hinweise zur Umsetzung im Unterricht:

Es empfiehlt sich, in Klasse 7 einfache Entscheidungssituationen (klassische pro-contra-Settings) aus dem Leben der SuS zu nehmen, bei denen das ethische Problem eindeutig definiert ist und die Lösung nicht durch eine Vielzahl von einschränkenden situativen Rahmenbedingungen überlagert wird. Das hier verwendete Schema kann auch noch in Klasse 9 eingesetzt werden, da hier der Bildungsplan eine Anwendung utilitaristischer und deontologischer Positionen noch nicht verlangt. Ggf. kann nun die Recherche von Hintergrundinformationen sowie das Argumentieren mit christlichen Normen und Werten erweitert werden.

Während die Einleitung ins Thema zunächst im Plenum erfolgen sollte, ist es wichtig, dass die Bildung des Spontanurteils in Eigenarbeit vollzogen wird. In der Folge können verstärkt kooperative Lernformen zum Einsatz kommen, gerade wenn es darum geht, Argumente auszutauschen und sich damit auseinanderzusetzen.

Zur didaktischen Einführung des Aufbaus von Argumenten bietet sich das Bild einer Brücke an. Jedes von den SuS formulierte Argument muss durch zwei „Pfeiler“ gestützt werden. Dabei können als Stützen neben den im Bild aufgeführten auch allgemeine Grundsätze (z. B. „Menschen in Not ist zu helfen“) oder ein in der religiösen Tradition begründeter Wert (z. B. Nächstenliebe) angeführt werden. Auch die der inhaltsbezogenen Kompetenz 3.2.2 (1) genannten Kriterien für gerechtes Handeln können nun von den SuS als Stützen formuliert werden.

Argument

ZPG Ev. Religionsunterricht

 

 

Ethische Urteilsbildung II: Umsetzungshilfen UR: Herunterladen [docx][216 KB]

 

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