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Ethische Urteilsbildung in Klasse 10 und in der Kursstufe

Die Oberstufe führt die bisher erlangten Kompetenzen zusammen: Die Perspektivenübernahme, die Argumentationsfähigkeit und das kritische Hinterfragen von Argumenten wird nun um philosophisch- ethische Begründungsansätze erweitert. Außerdem erhält die Perspektive des christlichen Glaubens ausgehend vom Verhältnis zwischen „Zuspruch und Anspruch“ Gottes (IBK 3.3.2 (2)) als ethische Betrachtungsweise ein besonderes Gewicht (in Klasse 10). Aussagen sollen z. B. anhand von biblischen Inhalten gestützt, aber auch geprüft und kritisiert werden können.

Im Gegensatz zum Ethik-Unterricht ist hier nicht an eine kleinschrittige vollständige ethische Fallanalyse gedacht, sondern daran, anhand von konkreten Fallbeispielen eine perspektivische Positionierung aus utilitaristischer bzw. pflichtenethischer Sicht zu vergleichen (IBK 3.3.2. (3)) und Konsequenzen ethischer Ansätze aufzuzeigen (IBK 3.3.2 (1)). Ein bewertender Vergleich von philosophisch-ethischen Argumentationsmodellen ist – laut Bildungsplan 2016 – jedoch erst für die Kursstufe verpflichtend (IBK 3.4.2 (3)).

 

Ethische Urteilsbildung II: Umsetzungshilfen UR: Herunterladen [docx][216 KB]

 

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