Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Grundlagenplan

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II

Im Jahre 2003 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz den Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II , der - wie die Grundlagenpläne für andere Schularten und –stufen - auf die veränderten Lebensbedingungen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler reagieren möchte [1] . Der Plan ist kein verbindlicher Lehrplan, sondern versteht sich als Arbeitshilfe für die Lehrplankommissionen der einzelnen Bundesländer. Somit stellt er im Wesentlichen die theologischen und religionspädagogischen Grundlagen des Religionsunterrichts in der Oberstufe dar und kommt so der Regelungspflicht der Bischöfe für den katholischen Religionsunterricht gemäß can 804 1, CIC nach [2] . Die fachdidaktische Konkretisierung in den Bildungsplänen und die Auswahl konkreter einzelner Inhalte bleibt den Kommissionen der Länder überlassen [3] , so dass der Plan nur einzelne Aussagen über die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts in der Kursstufe macht und eher die Grundlagen des Religionsunterrichts in der Kursstufe behandelt.

In den grundlegenden Zielen der Kursstufe schließt sich der Grundlagenplan der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II der KMK an und nennt als zentrales Ziele des Unterrichts in der Kursstufe, dass „Unterricht und Erziehung einerseits zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung führen, andererseits Hilfen zur persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortung geben.“ [4] Die wissenschaftspropädeutische Ausbildung zeigt sich im Erlernen von drei Formen von Wissen: von fundamentalem Wissen, von exemplarischen Wissen und von Methodenwissen [5] . Zu der persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortung gehört – so der Grundlagenplan – auch die im Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen. Dort geschieht eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung, in der auch die Offenheit auf Gott ihren Platz hat und somit die religiöse Prägung des Menschen in unterschiedlichsten konkreten religiösen Traditionen thematisiert werden kann. [6] Ziel des Religionsunterrichts ist – so der Grundlagenplan - der sachgemäße Umgang mit Religion und Religiosität, den er – im Anschluss an Hemel - definiert als „erlernbare, komplexe Fähigkeit zum verantwortlichen Umgang mit der eigenen Religiosität in ihren verschiedenen Dimensionen und in ihren lebensgeschichtlichen Wandlungen.“ [7]

Der Grundlagenplan orientiert sich in den Zielen und im Bildungsbegriff an den zentralen Dokumenten der DBK zum Religionsunterricht. Für die Ziele des Religionsunterrichts zitiert er zunächst einmal den Synodenbeschluss : „Er weckt und reflektiert die Frage nach Gott, nach der Deutung der Welt, nach Sinn und Wert des Lebens und nach den Normen für das Handeln des Menschen und ermöglicht eine Antwort aus der Offenbarung und aus dem Glauben der Kirche. Er macht vertraut mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zu Grunde liegt und hilft, den Glauben denkend zu verantworten. Er befähigt zu persönlicher Entscheidung in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien und fördert Verständnis und Toleranz gegenüber der Entscheidung anderer. Er motiviert zu religiösem Leben und zu verantwortlichem Handeln in Kirche und Gesellschaft.“ [8] Hier werden die zentralen Ziele deutlich: Die Auseinandersetzung mit zentralen Fragen des Menschen und mit dem christlichen Glauben und die Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung für oder gegen den Glauben sowie die Motivation zu einem religiösen Leben und zu verantwortlichem Handeln. Somit konkretisiert sich die bereits dargestellte Zielvorstellung der religiösen Kompetenz in der Fähigkeit, überhaupt nach dem Sinn des Lebens und nach Gott zu fragen, in der Kenntnis des Glaubens der Kirche, in der Fähigkeit zur persönlichen Entscheidung und in der Dialogfähigkeit mit anderen Religion und Weltanschauungen. [9]

Für die Konzeption der Lehr/Lernprozesse übernimmt der Grundlagenplan den bereits in „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“ von 1996 entwickelten bildungstheoretischen Ansatz, d.h. dass Sich-Bilden bedeutet, „sich die bildenden Kräfte der Natur, der Kultur, der Wissenschaft, der Religion zu erschließen“ [10] . Dieser Ansatz stimmt mit den Grundlagen des Bildungsplans 2004 überein, in dessen Vorwort Hartmut von Hentig Bildung als eigenständigen und aktiven Prozess des Individuums beschreibt. [11] Somit zielt der Grundlagenplan – wie der Bildungsplan 2004 – auf eine Erziehung zur Mündigkeit, zur Selbst- und Mitbestimmung, zur Selbstverantwortung und zur Solidarität. Hierzu befähige – so der Grundlagenplan - der christliche Glaube die jungen Menschen in besonderer Weise [12] . Die Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben hilft den Schülerinnen und Schülern, zu reifen und verantwortungsbewussten jungen Menschen zu werden und ihre späteren Aufgaben in der Gesellschaft verantwortlich wahrzunehmen. Für dieses verantwortliche Handeln in der Gesellschaft bedarf es für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler – so der Grundlagenplan – auch des sachgemäßen Umgangs mit Religion und Religiosität, eben die „religiöse Kompetenz“. [13] , Diese religiöse Kompetenz ist – mit ihrer Fähigkeit zu einem eigenen Urteil und zum Dialog mit anderen Religionen und Weltanschauungen - jedoch nicht eine nahezu beliebige Toleranz, die Wahrheitsansprüche nivelliert und in einem indifferenten Pluralismus alle Meinungen gleichermaßen gelten lässt [14] . Der Grundlagenplan betont vielmehr in den theologischhermeneutischen Leitlinien, dass die Schule ein Ort der „Rechenschaft über unsere Hoffnung“ (1 Petr 3,15) sei, eine Hoffnung, die keine unverbindliche Position ist, sondern eine „Wahrheit, die aus der Offenbarung stammt, gleichzeitig eine Wahrheit (…), die im Lichte der Vernunft verstanden werden muss ( Fides et Ratio 35 ). Somit ist der Religionsunterricht für den Grundlagenplan kein Ort des unverbindlichen Austausches über verschiedene Wahrheiten, sondern ein Ringen um die eine Wahrheit. Nur in der Auseinandersetzung mit absoluten Wahrheitsansprüchen kann eine starke Toleranz entwickelt werden, die eigene Wahrheitsansprüche thematisiert, aber auch mit anderen Wahrheitsansprüchen dialogfähig ist. Dialogfähigkeit setzt somit eine klare eigene Position, das Für-Wahr-Halten des eigenen Glaubens voraus. Der Religionslehrer/ die Religionslehrerin wird als Zeuge/ Zeugin der Überlieferung verstanden, der/ die jedoch auf der Ebene der menschlichen Vernunft dialogfähig ist. [15]

Aus diesem Wahrheitsanspruch ergibt sich ein verbindliches Kerncurriculum, das der Grundlagenplan in fünf Gegenstandsbereiche gliedert ((1) Die Suche nach Lebenssinn und Unbegreiflichkeit Gottes , (2) Gott und sein letztgültiges Wort: Jesus Christus , (3) Die Kirche inmitten der Religionen und Weltanschauungen , (4) Ethisches Handeln im eschatologischen Kontext , (5) Geschichtliche Erfahrung unter eschatologischem Vorbehalt ). Jeder dieser fünf Gegenstandsbereiche wird jeweils in fünf Perspektiven betrachtet ((1) Kirche und Theologie , (2) Biographie und Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler , (3) Andere Religionen und Weltanschauungen , (4) Andere Wissenschaften , (5) Kirche, Kultur, Medien ). So werden für die konkreten Inhalte jeweils Zugänge aus diesen fünf unterschiedlichen Perspektiven dargestellt [16] . Unter diesen Perspektiven ist neben der Perspektive von Kirche und Theologie vor allem die kontextuelle Perspektive von Biografie und Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zentral für die Erschließung der einzelnen didaktischen Gegenstandsbereiche. Die Kenntnis der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ist daher für den Religionslehrer/ die Religionslehrerin unerlässlich [17] . Diese Kontextualität lässt sich in einem kompetenzorientierten Religionsunterricht, der seinen Ausgangspunkt bei der Lebenswelt des Schülers/ der Schülerin nimmt, bei ihren Fragen und Interessen, aber auch bei den konkreten Herausforderungen, denen sie ausgesetzt sind, umsetzen.

Das grundlegende didaktische Prinzip des Religionsunterrichts ist die Perspektivübernahme. Hierfür zitiert der Grundlagenplan „Die bildende Kraft des Religionsunterrichts“: „Das Interessante am unterrichtlichen Lernen ist die Möglichkeit, aus der Perspektive anderer sehen zu lernen und neue Perspektiven dazuzugewinnen. Der Unterricht läßt sich betrachten als ein Gefüge von Perspektiven, die die Beteiligten einander eröffnen und dabei einander auch die Begrenztheit dieser Perspektiven aufweisen. Darin vollzieht sich ein weiterführender, spontaner Lernprozeß, der die eigenen Standorte nicht relativiert, sondern besser verstehen läßt und begründet. Die Fähigkeit zu wechselseitiger "Perspektivenübernahme" der jungen Menschen untereinander sowie zwischen ihnen und den Lehrerinnen und Lehrern ist ein weittragendes Bildungsziel bis in die Einübung politischer Entscheidungsfähigkeit hinein.“ [18] Die Unterricht hat somit zum Ziel, die Binnenperspektive des christlichen Glaubens kennenzulernen und zu erproben und ebenso die Außenperspektiven anderer Religionen, der Naturwissenschaften und der Kunst kennen zu lernen und mit ihnen in einen Dialog zu treten. Auf diese Weise erweitern die Schülerinnen und Schüler ihren eigenen Standpunkt im Bezug auf Religion und Kirche und setzen sich mit deren Wahrheitsanspruch auseinander. Sie werden durch das Prinzip der Perspektivübernahme urteils- und dialogfähig, da sie die Perspektiven andere Positionen und Weltanschauungen einnehmen und aus ihnen heraus Verständnis entwickeln können.

Auch wenn der Grundlagenplan nur wenige Impulse zur konkreten Gestaltung des Religionsunterrichts in der Kursstufe gibt und die Kompetenzorientierung dort nur indirekt erwähnt wird, ergeben sich aus den Grundaussagen des Plans einige wichtige Konsequenzen für den kompetenzorientierten Religionsunterricht.

1. Die bildungstheoretische Fundierung verlangt einen Unterricht, der das eigenverantwortliche Lernen der Schülerinnen und Schüler fördert und keine reine lehrerzentrierte Vermittlung von Glaubenswissen ist. Der Religionsunterricht muss vielmehr – wie bereits in der Auseinandersetzung mit der Vereinbarung der KMK gezeigt – Kompetenzen aller Kompetenzbereiche fördern, um die Persönlichkeitsbildung zu ermöglichen und dem geforderten wissenschaftspropädeutischen Charakter gerecht zu werden.

2. Die Ziele des Synodenbeschlusses zeigen, dass sich die Schülerinnen und Schüler aktiv mit den Grundfragen der Menschen und mit den Antwortversuchen des christlichen Glaubens auseinandersetzen sollen. Deutlich wird hier auch wieder der aktive Lernprozess betont, der in der persönlichen Auseinandersetzung und im ethischen Handeln auf konkrete Anforderungssituationen im aktuellen und späteren Leben verweist und zum Erwerb von Kompetenzen führt.

3. Die fünf Gegenstandsbereiche des Grundlagenplans bilden die Basis für ein verbindliches Kerncurriculum, das ein Grundwissen über den Glauben der katholischen Kirche vermittelt. Die konkreten Inhalte dieses Kerncurriculums erschließen sich aus den fünf Gegenstandsbereichen, die jeweils aus unterschiedlichen Perspektiven erschlossen werden können. In diesen Perspektiven erwerben die Schülerinnen und Schüler nicht nur grundlegende fachliche Kompetenzen, sondern sie üben gleichzeitig Urteils- und Dialogfähigkeit im Gespräch mit anderen Religionen und Weltanschauungen, der bildenden Kunst und der Wissenschaft.

4. Eine zentrale Perspektive ist die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Somit ist es denkbar, dass Anforderungssituationen und Erfahrungen aus der Lebenswelt Ausgangspunkt des Unterrichts sind bzw. sich die Gegenstandsbereiche aus dieser Perspektive erschließen.

 

zurück: Grundlagen des Unterrichts

weiter: Die einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung

 


[1] Vgl. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 3 .
[2] Vgl. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 7.
[3 Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 29.
[4] Vgl. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 11.
[5] Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 11.
[6] Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 13.
[7] zitiert nach: Hemel, Religiöse Kompetenz als Ziel des Religionsunterrichts, S. 6., Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S.11.
[8] Synodenbeschluss, S. 146-147.
[9] Aus diesen Leitzielen des Synodenbeschlusses formuliert der Grundlagenplan eine Liste von Lernzielen für den katholischen Religionsunterricht.
„Die Schülerinnen und Schüler sollen bereit und fähig werden
• religiöse Fragestellungen in der eigenen Lebenswelt und in gesellschaftlichen Kontexten wahrzunehmen;
• religiöse Phänomene methodisch kompetent zu erschließen;
• menschliche Grunderfahrungen in ihrer Offenheit auf Gott hin zu reflektieren und zu deuten;
• die kulturelle Bedeutung der jüdisch-christlichen Tradition zu erarbeiten;
• ein vertieftes Verständnis des katholischen Glaubens zu erwerben und sich in der Vielfalt heutiger Denk- und Glaubensrichtungen zu orientieren
• vom katholischen Glauben aus mit anderen christlichen Konfessionen und fremden Weltanschauungen und Religionen in einen Dialog zu treten, Differenzen zu erkennen und einen reflektierten Umgang mit ihnen zu lernen;
• in der christlichen Tradition Identifikationsangebote für die eigene Existenz zu erkennen;
• durch eine kritische Sichtung weltanschaulicher religiöser und christlicher Werte und Normen zu begründeten persönlichen Entscheidungen bzw. zum Bekenntnis und entsprechender Lebensgestaltung zu gelangen;
• in Kirche und Gesellschaft soziale Verantwortung auf der Grundlage der biblischen Tradition und der christlichen Sozialethik zu übernehmen.“ (Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 16)
.
[10] Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 11.
[11] Vgl. Einführung in den Bildungsplan 2004, S. 11-12.
[12] Vgl. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 12.
[13] Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 11.
[14] Vgl. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 21.
[15] Vgl. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 23.
[16] Wie die Verhältnisbestimmungen der unterschiedlichen Perspektiven und die Gegenstandsbereiche aussehen können, zeigt folgendes Beispiel: Der Gegenstandsbereich Kirche inmitten von Religionen und Weltanschauungen enthält in der Perspektive von Kirche und Theologie Aspekte wie Neutestamentliche Kirchenbilder und Kirche und Israel, in der Perspektive von Biographie und Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler z.B. Neue Religiosität ohne Institution. Die Perspektive anderer Religionen und Weltanschauungen verweist beispielsweise auf die Vorstellung von der Erwählung Israels im jüdischen Verständnis und auf die Bedeutung der Umma im Islam. In der Perspektive der Anderen Wissenschaften ergeben sich Aspekte wie Naturwissenschaften und Kirchen und die Perspektive von Kunst, Kultur und Medien verweist schließlich auf die Kirchenarchitektur, auf die Bedeutung sinnlich-ästhetischer Wahrnehmung für den Glauben und auf Kirchenerfahrungen in Literatur und Film. (Vgl. Grundlagenplan für den katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/ Sekundarstufe II, S. 50-51).
[17] Baumann führt in ihrem Aufsatz Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe – eine Lebensphase im postmodernen Kontext - aus, dass die Perspektive der Schülerinnen und Schüler in einer pluralistischen und postmodernen Gesellschaft gerade von der Multiperspektivität geprägt ist, also gerade von der Abwesenheit einer klaren Orientierung und von zahlreichen möglichen Lebensoptionen, die es abzuwägen und für sich zu prüfen gilt. (Vgl. Baumann, Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe – eine Lebensphase im postmodernen Kontext, S. 122-123.
[18] Die bildende Kraft des Religionsunterrichts, S. 32.

 

Kompetenzorientierter Religionsunterricht in der Kursstufe: Herunterladen [pdf] [411 KB]