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EPA-Teilkompetenzen

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


Kompetenzmodell der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung katholische Religion

Ziel des Religionsunterrichts in der Kursstufe:
„Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Haltungen, die für einen verantwortlichen Umgang mit dem christlichen Glauben, mit anderen Religionen und Weltanschauungen und mit der eigenen Religiosität notwendig sind.“ [1]

Dies sind im einzelnen:

Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit – religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben:

  • Situationen erfassen, in denen letzte Fragen nach Grund, Sinn, Ziel und Verantwortung des Lebens aufbrechen;
  • religiöse Spuren und Dimensionen in der Lebenswelt aufdecken;
  • religiöse Ausdrucksformen (Symbole, Riten, Mythen, Räume, Zeiten) wahrnehmen und in verschiedenen Kontexten wiedererkennen und einordnen;
  • ethische Herausforderungen in der individuellen Lebensgeschichte sowie in unterschiedlichen gesellschaftlichen Handlungsfeldern wie Kultur, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft als religiös bedeutsame Entscheidungssituationen erkennen.

Deutungsfähigkeit – religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten:

  • in Lebenszeugnissen und ästhetischen Ausdrucksformen (Literatur, Bildern, Musik, Werbung, Filmen) Antwortversuche auf menschliche Grundfragen entdecken und fachsprachlich korrekt darstellen;
  • religiöse Sprachformen analysieren und als Ausdruck existentieller Erfahrungen deuten, biblische, lehramtliche, theologische und andere Zeugnisse christlichen Glaubens methodisch angemessen erschließen;
  • Glaubensaussagen in Beziehung zum eigenen Leben und zur gesellschaftlichen Wirklichkeit setzen und ihre Bedeutung aufweisen.

Urteilsfähigkeit – in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen:

  • Sach- und Werturteile unterscheiden;
  • Ansätze und Formen theologischer Argumentation vergleichen und bewerten;
  • Modelle ethischer Urteilsbildung kritisch beurteilen und beispielhaft anwenden;
  • Antinomien sittlichen Handelns wahrnehmen, im Kontext ihrer eigenen Biografie reflektieren und in Beziehung zu kirchlichem Glauben und Leben setzen;
  • Gemeinsamkeiten von Konfessionen und Religionen sowie deren Unterschiede darstellen und aus der Perspektive des katholischen Glaubens bewerten;
  • im Kontext der Pluralität einen eigenen Standpunkt zu religiösen und ethischen Fragen einnehmen und argumentativ vertreten.

Dialogfähigkeit – am religiösen Dialog argumentierend teilnehmen:

  • die Perspektive eines anderen einnehmen und dadurch die eigene Perspektive erweitern;
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen benennen und im Dialog argumentativ verwenden;
  • sich aus der Perspektive des katholischen Glaubens mit anderen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen argumentativ auseinandersetzen;
  • Kriterien für einen konstruktiven Dialog entwickeln und in dialogischen Situationen berücksichtigen.

Gestaltungsfähigkeit – religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert verwenden:

  • typische Sprachformen der Bibel theologisch reflektiert transformieren;
  • Aspekten des christlichen Glaubens in textbezogenen Formen kreativ Ausdruck verleihen;
  • die Präsentation des eigenen Standpunkts und anderer Positionen medial und adressatenbezogen aufbereiten;
  • im Gespräch Beiträge anderer aufgreifen, den jeweiligen Gedankengang sachgemäß in theologischer Fachsprache entwickeln und angemessen darstellen;
  • über Fragen nach Sinn und Transzendenz angemessen sprechen. [2]

 

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[1] Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, S. 7.
[2] Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre, S. 7-8.

 

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