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Gesetzestext

(8) Sachtexte aufgrund ihrer informierenden, instruierenden, appellativen, argumentativen, regulierenden Funktion bestimmen und unterscheiden (zum Beispiel Lexikonartikel, Gebrauchsanweisung, Nachricht, Werbetext, Gesetzestext)

Textsortenspezifik von Gesetzestexten:

  • appellative Funktion (Ge- und Verbote)
  • Nominalstil bzw. sachlicher Stil
  • allgemeingültige Formulierungen und einschränkende Satzteil
  • hohes Abstraktionsniveau
  • Nennung bzw. Verweis auf Paragraphen und Gesetzestexte oder Kommentare

Aufgabenbeispiel: Erschließung eines Gesetzestextes

„Mein Bruder hat den entdeckt. Die Karre steht da auf der Straße und ist praktisch Schrott. Kann man leihen. Der Besitzer merkt das gar nicht.“

Tschick, Herrndorf (2010) S. 82.

Strafgesetzbuch, § 248b

Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

Wie werden Gesetzestexte als regulierende Texte erschlossen?

  • Klärung der Begrifflichkeiten (unbefugt, Kraftfahrzeug, Freiheitsstrafe ...)
  • Herausschreiben zentraler Bestimmungen, z. Bsp. durch die Formulierung von Fragen und Antworten, z. B. zu § 248 (1) Was versteht man unter einem unbefugten Gebrauch?
  • Markierung und Erläuterung von Gliedsätzen, z. B.: „wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
  • Thematisierung der Textfunktion durch Wechsel der Funktionsebene: „Formuliere den Appell, den der Satz „Der Versuch ist strafbar.“ enthält.

 

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