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Allgemeines zu den Übungen und ihrer Einsetzbarkeit

Welche der Inhalte schreibt der Bildungsplan verpflichtend vor?

Keiner der folgenden Inhalte ist an sich obligatorisch, obligatorisch ist allerdings, dass (erstmals) auch in Kl. 9 und 10 Grammatikunterricht – ausdrücklich unter Verwendung des Feldermodells – stattfindet. Die inhaltsbezogene Kompetenz 3.3.2.1 (4) sieht vor, dass die SuS „die Struktur auch von komplexen Sätzen und Satzgefügen analysieren, im Feldermodell beschreiben und die Analyse für ihr Verständnis nutzen“ können. Endete der Grammatikunterricht bislang meist spätestens in Klasse 8, sodass man argumentieren konnte, die hier behandelten Strukturen seien für die Mittelstufe eben zu komplex (und in der Oberstufe betreibe man keine Grammatik mehr), weist der BP 2016 erstmals Syntax als Lerninhalt explizit bis Klasse 10 aus. Die vorgestellten Inhalte verstehen sich daher als Vorschläge, wie das Attribut „komplex“ in der oben zitierten inhaltsbezogenen Kompetenz (4) und die geforderte Fruchtbarmachung der syntaktischen Analyse auf der Grundlage des topologischen Modells umgesetzt werden können. Daneben sollte auch ein Sprachvergleich (vgl. z.B. Einheit 1.7) nicht fehlen, weil er eine zentrale Forderung des BP erfüllt, nämlich diejenige, „Vergleiche mit anderen Sprachen an[zu]stellen und dadurch die Strukturen des Deutschen genauer und vertiefter [zu] beschreiben“ (Inhaltsbezogene Kompetenzen, 3.3.2.1, Hinweise).

 

Wie / Wo lassen sich die Module in den Unterricht integrieren?

Zwecks universeller Einsetzbarkeit sind die Grammatikübungen des Kapitels 1 bewusst kontextneutral, beziehen sich also nicht auf konkrete Zeitungstexte, gängige Schullektüren usw., sodass die Lehrkraft nicht gezwungen ist, genau den entsprechenden Text auch im Unterricht zu behandeln. Andersherum sind die in ihnen behandelten grammatischen Strukturen aber so frequent und relevant, dass sie sich leicht in fast beliebigen Sach- oder literarischen Texten wiederfinden lassen, an die die jeweilige Grammatik-Sequenz dann angebunden werden kann.

Andere Inhalte sind besonders fruchtbar, wenn sie an bestimmte Unterrichtseinheiten angebunden werden. Die Empfehlungen zur Klassenstufe sind in beiden Fällen grobe Richt- und Erfahrungswerte!

1. M.o.w. universell integrierbare Grammatik-Module:

  • 1.1 Lexikalklammern: Funktionsverbgefüge und andere nichtverbale Bestandteile (Kl. 9)

  • 1.3 Verbalkomplex oder satzwertiger Infinitiv? (Kl. 9 oder 10)

  • 1.5 VE- und INF-Attribut und die Kommaregel K117 (Kl. 9)

  • 1.6 Die Reihenfolge der Elemente im Mittelfeld (Kl. 9 oder 10)

  • 1.7 Syntax-Vergleich mit den Fremdsprachen (Kl. 9)

    Eine Behandlung erst in Kl. 9 ist deswegen empfehlenswert, weil dann in der 1., 2. und ggf. 3. Fremdsprache genügend grammatische Strukturen vorhanden sind, um auch komplexere syntaktische Vergleiche mit dem Deutschen anstellen zu können.

2. Spezielle Eignung der Module zur Anbindung an:

Textgebundene Erörterung (Kl. 10) oder Zeitungs-/Medieneinheit (Kl. 9):

  • 1.2 Rechte Satzklammer mit mehr als zwei Verben: Wiedergabe von Fremdmeinung eines Zeitungstextes oder eines Interviews im Konjunktiv; Grundlage für Teilaufgabe 1 des Abitur-Aufgabentyps V

Zeitungs-/Medieneinheit (Kl. 9)

  • 2. Angewandte Grammatik: Stilübungen (Ausklammerung, Linksversetzung): im Kontext einer Medien-/Zeitungseinheit

Analyse eines hypotaktischen Prosatextes:

  • 1.4 Zur Besetzung der linken Satzklammer: Der Unterschied von Pronominal- und Subjunktionalsatz (nur für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die bislang im Sinne der didakt. Reduktion bei VE-Sätzen mit einem kontrahierten Einleitungsfeld [VF+LSK] gearbeitet haben)

Gedichtanalyse:

  • 3.1 J. W. von Goethe: Ganymed (Kl. 10)

  • 3.2 Georg Heym: Der Himmel wird so schwarz... (Kl. 9)

Analyse von epischen Texten

  • 3.3 J. W. von Goethe: Die Leiden des jungen Werther (Kl. 10): „Epoche Sturm und Drang“

  • 3.4 H. von Kleist: Das Bettelweib von Locarno (Kl. 9)

 

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