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Anmerkungen und Lösungshinweise zu Kapitel 1

Dieses Kapitel vernetzt folgende Kompetenzen miteinander:

 

Prozessbezogene Kompetenzen:

2. Schreiben:

2.5. elementare formale Anforderungen des Schreibens erfüllen ([…] Grammatik)

2.9. Textbelege und andere Quellen korrekt zitieren [...], dabei sprachlogisch integrieren […]

2.10. […] einen angemessenen, variablen Stil verwenden

2.16. eigenes Wissen über literarische, sprachliche und andere Sachverhalte geordnet und differenziert darstellen und adäquat in eigene Textproduktion einbeziehen.

Inhaltsbezogene Kompetenzen

3.3.2.1

(4) die Struktur auch von komplexen Sätzen und Satzgefügen analysieren, im Feldermodell beschreiben und die Analyse für ihr Verständnis nutzen

(6) Nebensätze in komplexen Satzgefügen sicher erkennen, erläutern und verwenden

Zusätzliche Kompetenzbezüge für Kap. 1.5

(3) alle Formen des Attributs erkennen, bestimmen und verwenden

(7) Infinitiv- und Partizipialgruppen erkennen und ihre syntaktische und semantische Funktion bestimmen; Infinitiv- und Partizipialgruppen funktional verwenden, auch innerhalb komplexerer syntaktischer Strukturen

(27) die Zeichensetzung bei Nebensätzen, Infinitiv- und Partizipialgruppen auch in komplexen Satzgefügen korrekt begründen und verwenden, dabei auch den Unterschied zwingender und fakultativer Kommasetzung erläutern

Zusätzliche Kompetenzbezüge für Kap. 1.7:

3.3.2.1

(Hinweise) Untersuchungsverfahren: […] Vergleiche mit anderen Sprachen anstellen und dadurch die Strukturen des Deutschen genauer und vertiefter beschreiben

 

Die folgenden terminologischen Unterscheidungen sind im BP nicht angelegt und für die SuS nicht alle notwendig, sondern dienen meistens nur zur Orientierung für die Lehrkraft. Der Präzisierung „komplexe[…] Sätze“ bzw. … „komplexe[...] Satzgefügen [...]“ ist Genüge getan, wenn SuS Prädikate mit n>2 in der RSK gebräuchlicher VE-Sätze „induktiv und experimentierend erforschen“ (3.3.2.1, Hinweise).

In der wissenschaftlichen Diskussion gibt es teilweise durchaus unterschiedliche Auffassungen zur Darstellung einzelner Strukturen (s. die einzelnen Lösungshinweise). Entscheidend ist nicht, dass die SuS eine ‚orthodoxe‘ Darstellung erlernen, sondern die deutsche Syntax durch die Auseinandersetzung mit dem Feldermodell „induktiv und experimentierend erforschen“ und dabei auf Schwierigkeiten aufmerksam werden.

Lösungshinweise

Zu 4.1.1: Funktionsverben werden, anders als Vollverben, erst durch eine nichtverbale Prädikatsergänzung semantisch ‚vollständig‘. Damit stellt sich die Frage, ob die Ergänzung in der RSK oder im MF platziert werden soll. In der Literatur ist die Stellung frei stehender nichtverbaler Prädikatsergänzungen nicht einheitlich geregelt: Während Autoren wie Weinreich (1993, S.43 u. 46) in diesem Fall auch Adjektive und Substantive als Teil einer Lexikalklammer ansehen und in der RSK platzieren, lehnt beispielsweise A. Wöllstein dies kategorisch ab (Wöllstein 2010, S.37). Entsprechend lässt Weinreich auch Nomina als „Nachverben“ zu (Er fährt[LSK] jedes Jahr Ski[RSK] ; vgl. 1993, 46) und natürlich steht entsprechend das Prädikativ ebenfalls in der RSK. Auch Granzow-Emden weist auf die Problematik der Zuordnung zu einem der Felder (MF oder RSK) hin (vgl. 2017, S.71).

Somit sind die beiden folgenden Darstellungsformen zu finden:

VF

LSK

MF

RSK

NF

Er

brachte

stand

diese Sache

lange

in Ordnung.

Schlange.

 

Er

brachte

stand

diese Sache in Ordnung

lange Schlange.

   

Aber nur:

VF

LSK

MF

RSK

NF

Er

brachte

fand

die Einkäufe in die Wohnung.

eine lange Schlange.

   

Der Unterschied, auf den es ankommt, ist, dass Ergänzungen wie „brachte ... in Ordnung“ oder „stand ... Schlange“ keine Satzglieder sind, selbst wenn es sich noch nicht (wie z.B. im Satz „Er stand kopf“) um verblasste Substantive handelt. Man kann sie nicht erfragen (*Wohin brachte er seine Sachen? *In Ordnung.) und auch nur in Sonderfällen ins VF setzen (zur Verfügung[VF] stehe ich nicht, sondern…[?] Wie bitte? Was stand er? Ach so, Schlange[VF] stand er.). Auch sind die nichtverbalen Ergänzungen der Funktionsverben nicht durch andere Ergänzungen zu ersetzen, anders als Satzglieder („Er brachte die Einkäufe in die Wohnung / zum Nachbarn / nach Hause“ usw., aber nur: „Er brachte die Sache in Ordnung.“) Welche Entscheidung die Lehrkraft hinsichtlich der Darstellung trifft oder ob sie sich überhaupt festlegt, ist unerheblich, wichtig ist, dass den SuS der Unterschied in der Art der Verben (Vollverb mit Objekt vs. Funktionsverb) klar wird. Das topologische Modell eignet sich zu einer Reflexion darüber sehr gut.

Zu 4.1.2: Hier geht es um eine Besonderheit von VE-Sätzen: Die Abfolge für zwei Verben in der RSK lautet dort: Infinite Form (Partizip, Infinitiv) vor finiter Form. Enthält das Prädikat drei Verben und ist das Finitum eine Form von „haben“, wie es im Perfekt und Plusquamperfekt der Fall ist, gilt aber: Finite Form vor zwei Infinitiven, wobei es allenfalls eine Ausnahme bei Verwendung des Partizip II gibt (vgl. Duden, Bd. 4, 5. Aufl., S.785-787 und Wöllstein-Leisten 1997, S.72f.). Terminologisch unterscheidet man dann innerhalb der RSK Ober- (vorangestelltes Finitum) und Unterfeld (Infinitive; vgl. z.B. Wöllstein 2010, S.60ff.), diese Begrifflichkeit ist aber für die SuS nicht nötig.

Bei Fällen wie in 7. gelangt die Feldertabelle an ihre Grenzen. Hier spricht man von inkohärenten Konstruktionen (Wöllstein 2010, S.63).1 Vergleichbares erlebt man beim Versuch, das Feldermodell auf andere Sprachen anzuwenden (vgl. 1.7).

Didaktisch von besonderem Interesse ist die Umwandlung von Sätzen mit Modalverb in der Vergangenheit in indirekte Rede (8.), weil diese Kompetenz für den Resümee-Teil der textgebundene Erörterung unverzichtbar ist. Die Schwierigkeit entsteht dadurch, dass für alle Vergangenheitstempora der indirekten Rede nur eine Vergangenheitsform des Konjunktivs möglich ist, nämlich Konjunktiv „Perfekt“ (Hilfsverb im Konj. I + Partizip II) bzw. Konj. „Plusquamperfekt“ (Hilfsverb im Konj. II + Partizip II), wenn Indikativ und Konjunktiv verwechselt werden können (vgl. Duden, Bd. 4, 5. Aufl., S. 754f. bzw. 9. Aufl., S. 542).

Zu 4.1.3: Es geht, terminologisch um den Unterschied zwischen Vollverb und Modalitätsverb: In den meisten Fällen hängt von einem finiten Vollverb ein satzwertiger Infinitiv ab, der im topologischen Modell entweder im NF steht oder eine neue „Zeile“ erhält. Gelegentlich bildet das Finitum mit dem Infinitiv aber einen Verbalkomplex (vgl. Duden, 9. Aufl., §591ff.). In diesem Fall besetzt der Infinitiv in V2-Sätzen die RSK, das Finitum die LSK.

Bei der Durchsicht der Literatur stellt man fest, dass dieses Phänomen, das für den alltäglichen Einsatz im Unterricht sehr relevant ist (weil dort doch häufig einfache Prädikate mit einer Infinitivergänzung oder VE-Ergänzung auftreten), nur wenig Beachtung findet, wenngleich es sich, zumindest im schulischen Kontext, oftmals nicht von selbst versteht. Möglicherweise erscheint es zunächst einmal kontraintuitiv, etwa im Satz „Er drohte[,] das Schiff zu versenken“ für den HS nur VF und LSK zu besetzen und den satzwertigen Infinitiv ins NF bzw. in eine neue Zeile mit leerer LSK zu rücken,

VF

LSK

MF

RSK

NF

(1) Er

drohte,

   

das Schiff zu versenken

   

(2) das Schiff

zu versenken

 

statt den Satz in einer Zeile des Feldermodells unterzubringen und jedes Verb in eine der Klammern zu setzen:

VF

LSK

MF

RSK

NF

*Er

drohte

das Schiff

zu versenken.

 

Dennoch ist die zweite, vielleicht eleganter wirkende Darstellung logisch nicht möglich, da es sich hier um zwei Vollverben („drohen“ und „versenken“) mit eigener Valenz handelt („das Schiff zu versenken“ ist Objektsatz zu „drohen“, „das Schiff“ ist Objekt zu „versenken“), sodass jedes einen eigenen Satz mit eigener Satzklammer bildet, auch wenn diese Satzklammer jeweils nicht vollständig besetzt ist. Man kann das sehr leicht überprüfen, wenn man das finite Verb in eine komplexe Form, z.B. das Perfekt, setzt („Perfektprobe“ [Stefan Metzger, mdl. Mitteilung]).

VF

LSK

MF

RSK

NF

Er

hat

 

gedroht

 
   

das Schiff

zu versenken.

 

Anders verhält es sich bei Modalitätsverben, die wie Funktions- und Kopulaverben keine Vollverben darstellen. Das Schiff droht niemandem etwas an, das Verb „drohen“ ist intransitiv. Deshalb kann hier das Modalitätsverb die LSK besetzen und das Vollverb als INF die RSK.

Zu 4.1.4: Diese Einheit richtet sich nur an diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die im Sinne der (sinnvollen!) didaktischen Reduktion dem Modell Granzow-Emdens gefolgt sind, wonach alle Einleitungswörter von VE-Sätzen in einem kontrahierten Einleitungsfeld (VF+LSK) stehen. (Granzow-Emden 2014, S.67) Diese Darstellung hat den Vorteil, ein einheitliches Schema für die Kommasetzung bei VE-Sätzen zu liefern, ist aber in der wissenschaftlichen Darstellung kaum zu finden, sondern in der Regel werden Einleitungswörter, die Satzglieder sind (d.h. Pronomina und Adverbien), ins VF gesetzt, die nicht satzgliedfähigen Subjunktionen aber in der LSK analysiert (vgl. z.B. Wöllstein: Topologisches Satzmodell [2010], S.32f. oder Duden, Bd. 4, 5. Aufl., S.788.). Selbstverständlich kann im Unterricht weiterhin das reduzierte Modell verwendet werden, im Sinne der Reflexion auf „die Struktur auch von komplexen Sätzen und Satzgefügen“ kann es aber durchaus lohnend sein, dass SuS diesen Unterschied erkennen.

Zu 4.1.5: Die Wiederholung zur VF-Probe (1. u. 2.) reaktiviert den Unterschied zwischen Präpositionalattributen, adverbialen Bestimmungen, Relativsätzen und Objektsätzen. Auch durch „dass“ eingeleitete VE-Sätze sowie Infinitivgruppen können Attribute sein. Man nennt sie dann Verbletzt- bzw. Infinitivattribut (Granzow-Emden, S.230).

4.1.5.4. Die einschlägige Duden-Regel K117 (vgl. Duden, 25.Aufl. 2009, S.77) ließe sich in diesem Kontext so formulieren: Ein Komma trennt Infinitivgruppen ab, die Attribute zu Substantiven (Satz a) oder zu Pronominaladverbien (eine Teilklasse der „hinweisenden Wörter“ aus K 117) sind (Satz d), nicht aber, wenn sie sich auf ein prädikatives Adjektiv (Satz b) beziehen oder als Objekt vom Prädikat abhängen (Satz c, hier: als Präpositionalobjekt).

Anknüpfungsmöglichkeit an K117

K 117 nennt noch die Bedingung des einleitenden Wortes (als, anstatt, usw., siehe Fortbildungsmaterial auf diesem Server zu Kl. 7/8) und den Fall des nachgestellten „hinweisenden Wortes“, das die Infinitivgruppe wieder aufgreift, als obligatorische Komma-Auslöser.

Im Ausgang von den oben stehenden Übungen können diese beiden Regeln leicht aufgegriffen werden, sodass alle Fälle der Kommasetzung beim Infinitiv behandelt sind:

  • Durch einfaches Weglassen des Infinitivattributs in Aufg. 3 kann der hinweisende Charakter der Pronominaladverbien deutlich gemacht werden: Der kontextlose Satz „Er träumte davon“ weist obligatorisch auf ein Rhema hin.

  • Von hier aus lässt sich leicht zu nachgestellten Pronominaladverbien und den Demonstrativpronomen als prominenten Vertretern der wieder aufgreifenden hinweisenden Wörter übergehen:

    • Früh in den Ruhestand zu gehen, davon träumte er.

      Früh in den Ruhestand zu gehen, das war sein größter Wunsch.

  • Die Einleitungswörter „als“, „anstatt“ usw. dürften aus Kl. 7/8 bekannt sein, müssten also nur noch einmal wiederholt werden, bevor gemischte Übungen zu allen drei Fällen von K117 erfolgen.

Da der BP in Kl. 9/10 ausdrücklich fordert, dass SuS „auch den Unterschied zwingender und fakultativer Kommasetzung erläutern“ können, (ibK 3.3.2.1 [27]), ist ihm durch die pragmatische „Faustregel“, man könne bei Infinitivgruppen das Komma immer setzen, nicht Genüge getan.

Zu 4.1.6: Wer selbst eine Fremdsprache unterrichtet, weiß, dass die grammatikalische Komplexität, die den SuS dort ‚zugemutet‘ wird, gelegentlich das Niveau überschreitet, das man im deutschen Grammatikunterricht widerstandslos hinnimmt. Zugleich zeigt sich im Fremdsprachenunterricht aber auch, dass die SuS damit prinzipiell nicht überfordert sind und die an sie gestellten Ansprüche in den Fremdsprachen m.o.w. akzeptieren. Eine solche, für die Sprachreflexion sehr fruchtbare ‚Herausforderung‘ liegt darin, die intuitiv von Muttersprachlern beherrschte Binnenstruktur der Satzglieder im MF auf explizite Regeln zurückzuführen, die Schüler, die Deutsch als Fremdsprache lernen, weitgehend ebenso erwerben müssen.

Es handelt sich dabei natürlich nur um eine Auswahl von Stellungsregeln für das Mittelfeld. Andere, hier nicht berücksichtigte Regeln sind z.B. die Definitheitsbedingung und die Subjekt- / Agensbedingung (Wöllstein-Leisten 1997, S.59f.). Die hier behandelten, recht bekannten Stellungsregeln sind knapp z. B. bei Dürscheid (2007, S.104) zusammengefasst. Ihr folgend werden vornehmlich V1- und VE-Sätze behandelt, weil nur so alle Satzglieder im MF stehen können (vgl. ebd.). Eine knappe und übersichtliche Darstellung findet sich auch bei Wöllstein (1997, S.57ff.). Die deutsche Abfolge ist dabei freier als z.B. im Englischen (Wöllstein 1997, S.57).

Wenn kein Satzglied besonders betont werden soll (vgl. Sätze [1d/e]), gilt:

  • für nominale Satzglieder:

    • S – Dat.-Obj. – Akk.-Obj. (Dürscheid 2007, 104); Ausnahmen: S. Dürscheid 2007, S.102)

    • S – Akk-Obj. – Präp.-Obj. / Gen.-Obj. (Wöllstein-Leisten 1997, 61)

    • Die Stellung bei Dat.-Obj. und Präp.-Obj. ist freier: Man berichtete von seinen Worten dem Kaiser. / Man berichtete dem Kaiser von seinen Worten.

  • für pronominale Satzglieder: S – Akk.-Obj. – Dat.-Obj. (Dürscheid 2007, S.102)

  • In VE-Sätzen (4.) stehen Präpositionalobjekt und obligatorische (!) adverbiale Bestimmungen – also die obligatorischen satzgliedwertigen Präpositionalgruppen – direkt vor der RSK. Anders verhält es sich bei fakultativen adverbialen Bestimmungen: ...dass er ihm am Abend noch seinen Brief vorgelesen hatte (Dürscheid 2007, S.102).

Die Fälle in 3. behandeln die berühmte „Wackernagel-Position“, derzufolge unbetonte Pronomina direkt an der Spitze des MF stehen (Wöllstein 1997, S.57) – natürlich wäre die Stellung in Satz b) möglich, wenn „ihm“ betont werden soll.2 Damit gehorchen sie dem Gesetz, dass Pronomen vor Nominalgruppen stehen (Wöllstein 1997, S.61). (Die Stellungsregeln für die Abfolge der Pronomen wurde in 2. erarbeitet.) Satz a) ließe sich auch gut mit dem Gesetz der wachsenden Glieder (kürzere vor längeren Satzgliedern; vgl. Dürscheid 2007, S.102) erklären. Allerdings ist dies ein eher schwaches Kriterium (vgl. Wöllstein-Leisten 1997, S.59). In keinem Fall sind diese Termini für die SuS bestimmt, sie dienen nur zur Orientierung für die Lehrkraft.

Die Fälle in 5. haben nichts mit syntaktischen Gesetzmäßigkeiten, sondern mit Textkohärenz tun. Aus dem Kontext bereits bekannte Elemente (Thema) stehen vor neu eingeführten (Rhema) (Dürscheid 2007, 101f.).

Zu 4.1.7

1. [1]

VF

LSK

MF

RSK

NF

Max

will

seinen Onkel

sehen.

Max

wants

to see

his uncle.

Max

veut

voir

son oncle.

Max

quiere

ver

a su tío.

1. [2]

Max

hat

ihn

sehen wollen.

 

Max

has

always

wanted to see

him.

Max

a

 

voulu | le |voir.

Max

ha querido

 

ver

lo

Das Deutsche erweist sich in [1] und [2] als Klammersprache: Keine andere Sprache benötigt für Sätze mit nominalem Objekt ein Mittelfeld. Bei pronominalem Objekt in Beispiel [3] gibt es MF auch im Französischen, dafür wird allerdings die RSK im Passé composé (a voulu le voir) inkohärent.

1. [3]

Max

will

ihn

sehen.

 

Max

wants

 

to see

him.

Max

veut

le

voir.

 

Max

quiere

 

ver

lo.

3.

Beispiele Adverbiale Bestimmung

Der Klassiker: Nur im Deutschen erzeugt eine adverbiale Bestimmung (oder ein Nebensatz) im VF einen V2-Satz. Für die anderen Sprachen muss man ein zusätzliches Subjekt-Feld annehmen, sodass aus dem VF ein VVF würde. Dies schafft ein grundsätzliches Problem der Übertragbarkeit des deutschen Feldermodells.

4.

Beispiel deutsches Grundmodell

Ähnlich wie in 4. gibt es noch andere Fälle, in denen das deutsche Grundmodell sich nur um den Preis zusätzlicher Vor-Vorfelder übertragen lässt. Die romanischen Sprachen brauchen für ein pronominales Objekt ein oder zwei eigene VVF, das Englische benötigt ein VVF für das vorangestellte Adverb.3

 

1 Eine solche Stellung ist neben der kohärenten Satzkonstruktion „dass er unbedingt Klavier hätte üben sollen“ möglich (vgl. Duden, Bd. 4, 5. Aufl., S.787).

2 Allerdings kann auch ein nominales Subjekt noch vor dem schwachen Pronomen stehen (vgl. Duden, Bd. 4, 9. Aufl., S.880): Hat ihm der Lehrer nicht geglaubt? / Hat der Lehrer ihm nicht geglaubt?

3 Einen Lösungsvorschlag zur Ausweitung des Feldermodells auf andere Sprachen liefert das „Gelisa“-Modell (vgl. Wöllstein / Zepter in Wöllstein 2015, S.239ff.).

 

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