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Reisekosten

Für den Weg zu Ihrer Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Reisekostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz. Danach werden die notwendigen Fahrtkosten in Höhe der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung erfolgt nach § 6 des Landesreisekostengesetzes gegen Nachweis, wobei für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung grundsätzlich die kürzeste, verkehrsübliche Verbindung maßgeblich ist.

 

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