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1.2 Visuelle Medien

1.2.1 Sachanalytische Aspekte

  • Definition: Visuelle Medien sind „Texte, die entweder rein aus unbewegten Bildern bestehen oder in denen unbewegte Bilder einen konstitutiven Zeichenstrang darstellen.“ Im Unterschied dazu „bestehen [Schrifttexte] in unserer Kultur aus alphabetischen Zeichen (Grapheme bzw. Graphemgruppen)“ (Frederking 2012, S. 127 f.)
    • „Reine Bildmedien“ sind z.B. Zeichnungen, Gemälde, Fotografien, Bildergeschichten und Bilderwitze (ohne Schrifttext).
    • Konstitutiv sind Bilder z.B. in Comics, Cartoons, Bilderbüchern, Werbeanzeigen und Werbeplakaten.
  • In „Bildergeschichten“ oder „Bildgeschichten“ sind Bilder unverzichtbar, „maßgeblich für die Narration“ (ebd., S. 130), z.B. in „Vater und Sohn“, „Struwwelpeter“ oder „Max und Moritz“; in Bilderbüchern hingegen dienen Bilder als Ergänzung.
  • Comics werden kulturell als amerikanische Importware abgelehnt und als trivial abgewertet. Kennzeichen sind Figurenrede (Sprech- und Gedankenblasen), szenische Darstellung, Onomatopöien („Soundwörter“, z.B. peng, wromm), Bildmetaphorik (z.B. Glühbirne für einen plötzlichen Einfall), stärkere Konventionen (feststehendes Figurenarsenal, Typisierung von Figuren) und der serielle Charakter (Publikation in Zeitungen, Reihen).

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