M 4.1 – 4.4
M 4.1
Der Großinquisitor (9. Abschnitt)
F. M. Dostojewski: Der Großinquisitor, in: gutenberg.org
M 4.2
Niemand kann frei sein, solange es nicht alle sind!
Ein Verständnis von Freiheit als etwas rein Individuelles ignoriert, dass wir alle miteinander in Beziehungen der Abhängigkeit stehen. Meine Handlungen haben aber immer auch Auswirkungen auf andere. Ein solches Freiheitsverständnis sieht im Menschen ein autonomes, isoliertes Individuum, das sein Eigeninteresse maximiert und mit anderen nur dann durch Verträge interagiert, wenn ihm danach ist. In dieser Konzeption von Freiheit fehlt ein Verständnis dafür, dass wir in einer gemeinsamen Welt leben. Eine alternative Art über Freiheit nachzudenken, kommt in den Imperativ zum Ausdruck: ‚Niemand kann frei sein, solange es nicht alle sind!‘ Ich halte es für entscheidend. Die Vorstellung, ich könnte frei sein in einer unfreien Welt, ignoriert und verschweigt die unfreie Welt. Meine Freiheit gehört dann nur mir oder sie gehört den Menschen, die so sind wie ich. Ein solches Freiheitsverständnis ist auf Ungleichheit und Hierarchien gebaut. Es ist partikulär, eigennützig und blind. Diese Art der Freiheit ist ein Widerspruch ebenso wie ein ethisches Versagen. Das bedeutet nicht, dass wir uns nicht um individuelle Rechte sorgen sollen. Aber selbst wenn wir davon sprechen, dass meine persönliche Freiheit in Gefahr ist, geht es nicht nur um mich als einzelne Person. In der Pandemie haben viele Menschen psychisch und physisch enorm gelitten. Diese Isolation hat uns die gegenseitige Abhängigkeit bewusst gemacht. Abhängigkeit hat viele Facetten. Sie ist gleichermaßen erhebend, bedeutungsvoll und auch gefährlich. Wichtig ist aber nicht zu vergessen, dass wir uns gerade deshalb isoliert haben, weil wir uns umeinander sorgen. Die soziale Bindung zwischen uns ist ein Ort der Gefahr, aber auch ein Ort der Fürsorge. Es ist allgemein bekannt, dass Neugeborene von Fürsorge abhängig sind. Und es ist ein Irrtum zu glauben, dass das nicht mehr der Fall ist, wenn wir erwachsen werden. Wir sind immer noch abhängig von Bedingungen, die uns Unterkunft und Zugang zum Essen und Gesundheitsversorgung verschaffen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Bedingungen für alle gegeben sind.
(c) Butler, Judith: „Einige Leben für das Wohl aller zu opfern, erscheint mit faschistisch“, Interview mit Helena Schäfer in: Philosophie Magazin Nr. 02/2023, S. 16-21 (bearbeitet)
M 4.3
Freiheit – eine unentbehrliche Nahrung für die Seele
Weil, Simone: Die Verwurzelung. Vorspiel zu einer Erklärung der Pflichten dem Menschen gegenüber, Zürich 2011 (Paris, 1943), S. 16f.
M 4.4
Kirche der Freiheit?
Die elementare neuzeitliche Herausforderung kirchlichen Glaubens liegt darin, dass das Ich als Subjekt des Glaubens ernst genommen werden muss: Ich glaube; Ich ist die Instanz, die darüber entscheidet, ob ein Mensch glaubt, welchen Glauben er ‚annimmt‘ und welcher Glaubensgemeinschaft er sich in welcher Weise zugehörig fühlt. Das kirchliche ‚Wir glauben‘ der altkirchlichen Glaubensbekenntnisse gerät unter Entscheidungsvorbehalt: Es wird nur mitgesprochen, wenn ich mich – und soweit ich mich – mit diesem kirchlichen Glauben identifizieren kann. Womöglich bleibt man mehr oder weniger formal Mitglied einer Glaubensgemeinschaft, deren Glaubensbekenntnis man gleichwohl nicht in allem mitvollzieht. Es ist klar: Ich bestimme selbst darüber, was mir als mein Glaube ‚einleuchtet‘ und wo ich meine Fragen habe – und wo ich mir von meiner Kirche nichts (mehr) sagen lasse. An diesem freien Mich-Identifizieren (oder Distanzieren) vorbei wird der Glaube nicht mehr gelebt und kann neuzeitlicher Glaube kaum noch authentisch gelebt werden. Es fällt vor allem der römisch-katholischen Kirche schwer, sich auf dieses Glaubens-Freiheits-Ideal einzulassen. Sie versucht sicherzustellen und fordert ein, dass das Freiheitsverhältnis der Glaubenden zum kirchlichen Glauben und den kirchlichen Autoritäten eingefügt bleibt in eine familial-biologisch beschreibbare Herkunftsbeziehung: Die Kirche ist „Mutter unseres Glaubens“, „einzigartige[s] Subjekt“ des „größeren Gedächtnisses“, das in uns lebendig werden will, damit wir in ihm zur „Kenntnis unserer selbst“ heranreifen. Als Mutter des Glaubens steht der Kirche – ausgeübt durch das hierarchische Lehramt – das Recht zu, das im größeren kirchlichen Gedächtnis zu Erinnernde auch für die einzelnen Glaubenden normativ vorzugeben. Und sie tut dies ‚im Alltagsbetrieb‘ durch Katechismen und in anderen Medien der kirchlichen Lehrunterweisung. In kirchlicher Lehre bildet sie die Glieder der Kirche dazu heran, das gemeinsam Geglaubte ‚richtig‘ zu verstehen und so auch richtig ‚mitzuglauben‘. Richtig glaubt, wer im Sinne des lehramtlich geltend Gemachten glaubt, wer die hermeneutische Autorität des hierarchischen Lehramts anerkennt und für sein eigenes Glaubensverständnis maßgebend sein lässt. Wer dazu nicht bereit ist, hat ja die Freiheit, der Mutter Kirche den Gehorsam aufzukündigen, die Kirchenmitgliedschaft aufzukündigen und sich in seinen Glaubensüberzeugungen nicht länger als römisch-katholisch zu identifizieren. Er hat aber nicht die Freiheit, seine Glaubensüberzeugungen innerhalb der römisch-katholischen Kirche als legitime Ausprägung katholischen Glaubens anzusehen und zu vertreten.
(c) Werbick, Jürgen: Kirche der Freiheit? Eine katholische Perspektive, in: Von Stosch, Klaus, Wendel, Saskia, Breul, Martin, Langenfeld, Aaron (Hg.): Streit um die Freiheit. Philosophische und theologische Perspektiven, Schöningh, Leiden 2019, S. 498f.
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