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Bedeutung

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


I. Bedeutung der Urteilsbildung

„In der Geschichtsdidaktik besteht Einvernehmen darüber, dass die Fähigkeit, reflektierte Urteile zu bilden, ein zentrales Anliegen des Geschichtsunterrichts ist.“

  • Axel Becker: Urteilsbildung im Geschichtsunterricht aus erzähltheoretischer Sicht, in: Geschichte und Sprache, Berlin 2010, S.131

„Urteilsbildung steht im Zentrum des dritten und anspruchsvollsten Anforderungsbereiches der schulischen Ausbildung im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld. Ein qualifiziertes Urteil fällen zu können gilt als die Grundlage, um am politischen Leben der Gesellschaft teilnehmen zu können.“

  • Ulrich Hagemann/Jörg Kayser: Urteilsbildung im Geschichts- und Politikunterricht. Bonn 2005, S. 3.

Der Geschichtsunterricht der gymnasialen Oberstufe verfolgt das Ziel, ein Geschichtsbewusstsein zu fördern, das zur Reflexion befähigt.

  • Bildungsplan, S. 217

Urteilsbildung ist somit konstitutiv für den Geschichtsunterricht der Kursstufe; sie ist aber kein ausschließliches Merkmal des SII-Unterrichts, sondern muss in SI angebahnt und eingeübt werden.

Problematisch wird es bereits, wenn man nach einer allgemein gültigen Definition von Urteilsbildung fragt. Es besteht in der Geschichtsdidaktik keineswegs Klarheit darüber, was unter historischen Urteilen zu verstehen ist“.

  • Axel Becker: Urteilsbildung im Geschichtsunterricht aus erzähltheoretischer Sicht, in: Geschichte und Sprache, Berlin 2010, S.131