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Notwendige Schritte beim historischen Urteil*

 

Allgemein

Besonderheit bei…

überprüfen

beurteilen

erörtern

bewerten

1. Problemschilderung, Klärung des Sachstandes

  • Problem, Gesamtfrage darlegen (Worum geht es?)
  • Perspektiven bewusst machen (Aus welcher Perspektive möchte ich betrachten?)
  • Bezugsrahmen abstecken (Welche Bereiche sind relevant: Politik, Wirtschaft, Kultur…?)

These vorgegeben

meist allgemeine Kategorie vorgegeben

These, Problemstellung vorgegeben

 

2. Kriterien, entscheidende Fragen

  • Kategorien/Begriffe aufschlüsseln (Was heißt denn z.B. erfolgreich, effizient, legitim…?) oder/und Wertegrundlage offenlegen und begründen
  • Kriterien (entscheidende Fragen) formulieren (Was müsste bei einem Zusammenhang xy gegeben sein? Woran könnte man xy überprüfen? Wonach müsste man schauen/fragen?)

 

 

 

insbes. Wertgrundlage offenlegen

3. Beweisaufnahme

  • Kriterien (am Material) überprüfen (Was spricht dafür? Was spricht dagegen?)
  • Daraus Argumentation entwickeln (Wie hängen die Einzelfeststellungen miteinander zusammen? Wie zwingend/klar sind die Zusammenhänge? Welches Gewicht haben sie im Ganzen?)

einschlägige Beispiele

 

dialektische Pro-Contra-Struktur

 

4. alternative Position

  • mögliche alternative Position(en) entwickeln und bedenken (Wie könnte man auch anders argumentieren? Wie könnte man die Befunde anders bewerten/interpretieren? Wie könnte man das Ganze mit ganz anderen Augen betrachten?)

(widersprechende einschlägige Beispiele)

z. B. andere Perspektive, andere Gewichtung der Argumente, andere Interpretation der Befunde

(steckt in der Pro-Contra-Struktur schon drin)

vor allem alternative Wertgrundlage, Zeitbedingtheit und Dauerhaftigkeit von Wertmaßstäben

5. Urteil

  • Fazit formulieren

 

 

 

 

 

 

Gütekriterien von historischen Urteilen: Herunterladen [docx][24 KB]


[*] Die einzelnen Schritte können auch durch die Aufgabenstellung vorweggenommen (z. B: Nennung von Kriterien, Vorgabe von Perspektiven) und müssen dann vom Schüler/der Schülerin nicht eigens behandelt werden. Die einzelnen Schritte müssen nicht notwendigerweise hintereinander ausgeführt werden. So können die Punkte 1. und 2. in vielen Fällen zusammengefasst werden.